Auch interessant: Stornierung von Bestellungen seitens der Hersteller – Artikel illustriert mit einem Bild mit lauter Enyaqs:
"Chipmangel bei Neuwagen – Das Liefer-Desaster: Autohersteller stornieren über 400.000 Bestellungen"
https://focus.de/44174085
Was tun, wenn der Neuwagen nicht kommt?
"Doch nicht nur Händler sind frustriert. Kunden, die vergeblich auf ihr neues Auto warten, haben in der Regel schlechte Karte, vor allem wenn ein unverbindlicher Liefertermin genannt wurde. Eigentlich haben sie nur eine Möglichkeit: sie können nach einer gewissen Frist vom Kaufvertrag zurücktreten. Schadenersatz ist in den meisten Fällen leider nicht zu erwarten."
(Quelle: https://www.focus.de/auto/news…rsteller_id_44174085.html)
Mit diesem Foto:
https://p6.focus.de/img/finanz…24f975447f18d0c068e643018
SIehe auch hier: https://www.kfz-betrieb.vogel.…-stornierungen-a-1090676/ :
"Anwalt: Bestätigte Bestellungen können nicht grundlos storniert werden
Welche rechtlichen Möglichkeiten der Autohandel hat, erläutert Uwe Brossette für »kfz-betrieb«. Brossette ist Fachanwalt für Vertriebsrecht von der Kölner Kanzlei Osborne Clarke. Es sei klar, dass bestätigte Bestellungen nicht einfach grundlos storniert werden könnten. Durch die Bestätigung sei schließlich ein Vertrag zustande gekommen, der auch gültig sei. „Man muss nicht Jura studiert haben, um das zu wissen“, betont Brossette.
Dem Hersteller oder Importeur böten sich in diesem Fall nur zwei Möglichkeiten, vom Vertrag zurückzutreten: wenn höhere Gewalt Ursache der Lieferengpässe sei oder wenn ein Importeur selbst nicht von seinem Hersteller beliefert werde. Auf höhere Gewalt könnten die Hersteller sich nicht berufen. „Der Chipmangel ist nicht durch ein Naturereignis ausgelöst worden, sondern dadurch, dass die Hersteller die Lage in der Pandemie falsch eingeschätzt und zu wenig Halbleiter bestellt haben“, stellt Brossette klar."
"Hersteller bevorzugen bestimmte Modelle
Wenn sich ein Importeur auf sein vertragliches Rücktrittsrecht berufen will, den sogenannten Selbstbelieferungsvorbehalt, dann müsse er ein deckungsgleiches Geschäft nachweisen, sprich, dass er die Bestellung des Händlers beim Hersteller auch so aufgegeben habe. „Dann muss er noch nachweisen, dass der Hersteller aufgrund von Lieferengpässen keine Kapazität hat, die bestellten Fahrzeuge zu produzieren“, so der Jurist.
Weiterhin dürfe der Hersteller seine Produktion nicht priorisieren, beispielsweise indem er die Chips vorzugsweise in Fahrzeugen verbaut, die lukrativer sind, oder in Fahrzeugen mit begehrteren Antrieben. Dem Handel gegenüber sei eine solche Produktionsweise diskriminierend. Als Beispiel nannte der Jurist Ford, der die Produktion von Dieseln zugunsten des Baus von Benzinern gestrichen habe. Auch Jaguar Land Rover und Volvo hätten bei dem Einsatz ihrer Chips bestimmte Modelle bei der Produktion bevorzugt.
„Theoretisch könnte also jeder betroffene Händler in einem solchen Fall auf Schadenersatz klagen“, sagt Brossette. Das wolle jedoch keiner, und das helfe dem Handel nicht. Deshalb seien aus seiner Sicht die Händlerverbände gefragt, „ob sie gegen ihre Hersteller/Importeure aufgrund ihrer möglicherweise diskriminierenden Belieferung nicht juristisch vorgehen können“."