Alles anzeigenIm Schreiben das wir von der BAFA erhalten haben, wurde die Ablehnung (des Widerspruchs) damit begründet, dass das auf der Rechnung genannte Modell (bei uns iv 80 mj 23.2) entscheidend sei. Das ist deren Basis, um zu bestimmen ob die 40k Marke gerissen ist oder nicht (gemäss der BAFA Liste). In unserem Fall war zwar der Nettolistenpreis auf der Rechnung korrekt und weit unter 40k (ursprünglich bestelltes Modell) - dies ist aber anscheinend unerheblich. Auch unsere ursprüngliche Bestellbestätigung hat BAFA nicht interessiert. IV 80 MJ 23.2 ist gemäss BAFA Liste über 40k, also gibt es reduzierte Förderung (ps: wieso kam Skoda auf die Idee den Preis knapp über die 40k zu legen? Muss man nicht wissen...).
Mein Autohaus hat mich auch informiert, dass andere Kunden in der gleichen Situation (mit der gleichen Rechnung) keine Probleme hatten. Wenn das stimmt, kann man also auch einfach Glück oder eben Pech haben.
Mir scheint also es gibt folgende zwei Optionen zum Erfolg: 1) Man hat Glück und Antrag wird zB von einem Mitarbeiter bearbeitet der wohlwollend ist/anders beurteilt von Anfang an; 2) man reicht eine korrigierte Rechnung ein (ursprüngliches Modelljahr; basierend auf Rückmeldungen hier im Forum und der Antwort des BAFA)
Wir haben nach Ablehnung des Widerspruchs eine korrigierte Rechnung eingereicht. Noch keine Rückmeldung. Ich bin aber nicht sehr zuversichtlich da der Widerspruch ja bereits einmal abgelehnt wurde.
Nun gibt es Neuigkeiten. Unsere Antwort auf den abgelehnten Widerspruch war erfolgreich. Super, endlich kann das abgeschlossen werden.
Nach Ablehnung des Widerspruchs hatten wir eine korrigierte Rechnung eingereicht. Das Autohaus meinte zuerst es geht nicht und sollte sowieso kein Problem sein, hat dann aber doch noch eine korrigierte Rechnung erstellt. Alles weitere steht im zitierten Post.
Wichtig für alle: Beharrt darauf vom Autohaus eine korrigierte Rechnung zu erhalten. Es ist möglich.