Aber dann hat ein anderer privater Käufer ihn dann an der Backe.
Der hat dann leider keine Handhabe mehr gegen den Händler, weil die Beweislastumkehr der Gewährleistung greift.
Wäre ich privater Käufer, der so eine Karre angedreht bekommt, ich würde alle Register ziehen, um mir mein Geld von Verkäufer wieder zu holen.
Und da das Auto ja eine Service-Historie hat, kann man das ja auch alles schön nachvollziehen.
Und wenn der Käufer dann nach langem Rechtstreit auch noch Recht bekommt, hast du wieder den Enyaq auf dem Hof stehen, musst evtl. sogar Schadenersatz leisten und kannst dann auch nichts mehr gegen den Händler ausrichten.
Ich würde den Weg gegen den Händler gehen, ihm eine Frist zur gütlichen Einigung geben und danach ab zum Anwalt.
Vielleicht kannst du dich auch mal an eine Schlichtungsstelle wenden, das wirkt auch oft Wunder!