Beiträge von karlemann

    izour: Danke, durch dich habe ich erst verstanden, was bei meiner Kamera überhaupt das Problem war. Ich wusste gar nicht, dass da eigentlich kein schwarzer Streifen hingehört ;)


    Paulchen Panther: Danke, genau das hat tatsächlich geholfen, Wahnsinn! Seit Wochen frag ich mich, ob Rückfahrkameras immer so schlecht sind weil man ja gar nicht sehen kann, wenn ein Auto von hinten kommt. Und dabei hätte es ein einfacher Reset des Infotainments im Rückwärtsgang getan! :) Der Hammer!

    Hallo ihr Lieben,


    ich habe das Gefühl, dass meine Rückfahrkamera falsch geneigt ist, weil sie so stark nach unten zeigt. Wenn man den Rückwärtsgang einlegt kommt für eine Milisekunde das gesamte Bild, dann wird aber der Hinweis "Umfeld beachten und bremsbereit sein" eingeblendet, der meiner Meinung nach viel zu viel vom Bild abschneidet. Ist das bei Euch auch so? Habe das Gefühl, dass man mit anderen Kameras auch "grade" nach hinten gucken kann, bei mir geht es eher nur nach unten. Ist das normal?

    Ich möchte da nicht weiter drauf eingehen, weil ich selbst Rechtsanwalt bin und das hier nicht weiter ausdiskutieren möchte. Mir ging es nur darum, dass man es nicht so darstellen sollte als sei die Rechtslage klar und jede Maßname völlig uuntauglich.


    Aber eine Sache: Die Annahme, es würde einem jeder Rechtsanwalt aus eigener Habgier zur Klage raten, ist aus zwei Gründen falsch: Erstens stellt es natürlich eine Pflichtverletzung dar, für die der Anwalt selbst haftet, wenn seine Beratung nicht stimmt. Zweitens fängt die Wirtschaftlichkeit von Rechtsstreitigkeiten für den Anwalt erst ab einem Streitwert von ca. 10.000 € an, sodass Anwälte bei kleinen Streitwerten sicher nur dann zur Klage raten, wenn auch wirklich Erfolgsaussichten bestehen und nicht weil sie bei einem Streitwert von 2.000 € etwas verdienen würden. Für die meisten Rechtsanwälte sind solche Dinge ein Draufzahlgeschäft.

    Das Thema haben hier hier bereits mehrfach durchgekaut, da ist nix zu holen, da du deinen wirklich erlittenen schaden nachweisen musst und den hast du nicht. Also Rechtsweg möglich, aber mit keinerlei Aussicht auf Erfolg, das sagen auch die Versicherung der Rechtsschutz.

    Sorry aber das ist doch eine absolute Gemeinheit von dir hier so Unwahrheiten zu verbreiten. Warum machst du sowas? Auch wenn das Thema hier fehl am Platz ist (nach Meinung einiger) kann man das nicht unkommentiert stehen lassen: Eine Suche nach "Rechtsschutzversicherung" in diesem Forum bringt z.B. nur Ergebnisse, in denen die Versicherung die Deckung problemlos übernommen hat. Natürlich wird er manche Schäden auch einfach nachweisen können, z.B. entfallene BAFA-Differenz, Steuer für den Altwagen usw. Das rechtliche Problem liegt wenn dann nicht beim Thema "Schaden", sondern beim Thema "Verschulden".


    Natürlich ist das kein Selbstläufer aber ihm von vornherein jegliche Aussicht auf Erfolg abzusprechen, wo es hier schon genug Beispiele gibt in denen Händler nach dem Anwaltsschreiben plötzlich doch Ersatzmobilität angeboten haben, ist schon dreist. Schon die Inverzugsetzung bewirkt oft Wunder, allein das hat bei mir zu einem kostenlosen Leihwagen geführt, nachdem sich der Händler vorher komplett unnachgiebig gezeigt hat.


    Aber erstmal sollte er seinen Händler selbst in Verzug setzen, so wie es sein Vertrag vorsieht. Wenn sich dann nichts tut die Rechtsschutz einschalten.

    Interessant, das Update hatte ich heute Morgen auch und wie du hatte ich laut Skoda Website vorher schon ME 3.2. An den Versionsnummern hat sich nix geändert. Changelog sagte mal wieder nur "Fehlerbehebungen" und noch sowas Allgemeines.


    Allerdings hatte ich mit dem Sound danach keine Probleme.