Liebes Enyaq-Forum,
auch ich bin vom Lieferverzug maximal genervt und überlege den Händler zu verklagen.
Besonders stört mich, dass sich der Händler offensichtlich überhaupt keine Mühe gibt, den Schaden für mich gering zu halten.
Bestellung war Anfang Dezember 2021.
ULT war August 2022.
gemahnt habe ich Ende Oktober 2022 mit Fristsetzung Dezember 2022.
Einplanung aktuell KW36/2023
Durch die Überschreitung des 01.01.2023 sind schon mal 1500€ BAFA-Prämie weg. Der Händler hat schon ausgeschlossen, dass er diese übernehmen würde. Skoda würde diese auch nicht übernehmen, da es nur einen ULT für 2022 gab, aber keine Einplanung.
Ich habe den Händler dann im Februar davon in Kenntnis gesetzt, dass mein derzeitiges Fahrzeug defekt ist und um Hilfe bezüglich eines Ersatzfahrzeuges gebeten. Auch hier überhaupt kein Entgegenkommen. Eine Leihwagenkostenbezuschussung sei erst ab November 2023 möglich.
Lediglich der Liefertermin wurde von irgendwas um KW35 auf KW15 vorverlegt. Kurz vor dem Termin hieß es dann wieder, dass die Planung nun bei KW40 liege.
Eigentlich wollte ich das Fahrzeug als Selbständiger gewerblich zulassen. Dann würde ich aber die komplette BAFA-Prämie verlieren, weil die Lieferung und Erstzulassung erst nach September 2023 wäre. Mir bliebe also nur, das Fahrzeug privat zuzulassen und auf eventuelle Steuervorteile zu verzichten oder gewerblich und auf die BAFA-Prämie zu verzichten.
Ich habe mich mal bei der ADAC-Rechtsberatung erkundigt. Diese ist - ohne allerdings die Unterlagen gesehen zu haben - unsicher, ob man vor Gericht wegen der BAFA-Prämie Recht bekäme, denn die würde der Händler ja nicht garantieren. Das sehe ich allerdings nicht ganz so, denn die wurde bei Carwow in der Berechnung des Rabatts immer schon als Rabatt einberechnet. Auch der Abzug des Herstelleranteils bei der Bestellung impliziert ja, dass man mit der Bafa-Prämie kalkuliert.
Die nächste Frage ist, ob man den Händler ein Verschulden nachweisen kann, denn dazu müsste man zunächst auf Auskunft klagen. Hier weiß ich leider nicht, ob über Quote bestellt worden ist und ob meine Bestellung von der fehlerhaften Datenübermittlung beim Importeur damals betroffen war. Allerdings wurden andere Bestellungen, die deutlich später eingegangen sind ja von Skoda (vermutlich wegen der Marge?) bevorzugt. Da der Händler aber rechtlich mein Ansprechpartner ist, ist fraglich, was mir das nützt.
Ich bin mir auch nicht sicher, ob ich noch damit drohen soll, dass der Schaden wesentlich höher ist, wenn ich das Auto erst nach September 2023 bekomme. Bringen würde es vermutlich nichts und die Frage ist, ob mir als Privatkunde nicht ohnehin mehr Rechte zustehen und es daher nachteilig wäre, wenn ich die gewerbetreibender-Karte ziehe?
Hat jemand von Euch schon Erfahrungen mit rechtlichen Auseinandersetzungen bezüglich der Lieferverzögerung gemacht?