In einem anderen Fahrzeug habe ich das so, dass die Temperatur auf "Lo" steht, die Luftmenge manuell auf das minimum geregelt und Richtung scheibe.
Das funktionert meistens.
Selten muss dann das A/C dazu oder die Luftmenge hoch.
In einem anderen Fahrzeug habe ich das so, dass die Temperatur auf "Lo" steht, die Luftmenge manuell auf das minimum geregelt und Richtung scheibe.
Das funktionert meistens.
Selten muss dann das A/C dazu oder die Luftmenge hoch.
Richtig.
Die Erwartung ist klar, dass weniger Ladevorgänge öffentlich durchgeführt werden, als derer die ich selbst tätige.
Damit ein + für mich bleibt, dafür stelle ich ja anderen die Möglichkeit zur Verfügung.
Spenden wären immer gerne gesehen.
Das ist der Plan. Wenn er nicht aufgeht, endet das Projekt eben. Dann muss ich die Ladesäule wieder abmelden und fertig, kostet mich doch nichts.
Ulf007 SAXI ich werde berichten.
Und nein die Gier ist nicht größer als das Hirn. Ich finde diese Unterstellung doch sehr frech. Ich glaube nicht, dass du mir das Face-to-Face ebenso sagen würdest.
Ich stelle für JEDEN (auch dich) eine kostenlose Lademöglichkeit zur Verfügung (nächste öffentliche Ladeinfrastruktur ist 2km entfernt) und zahle dafür ~40cent. Heißt ich zahle 22cent pro geladener kwh drauf. Dafür das ich die kwh die ich für mich lade 18cent günstiger bekomme. Gehen wir also von den selben kwh aus die ich an andere verschenke und die ich selbst lade, zahle ich 4 cent drauf.
Da steckt Hirnschmalz drinnen und wir sind in Deutschland ein Lobby-Land.
Ich bin mir sicher, das alle Ladesäulenbetreiber, von uns das selbe Geld verlangen, obwohl sie 18cent zusätzlich bekommen.
Wenn ich an (eine Firma wie EnBW) denke, kaufen die ihren Strom für geschätzt netto 5cent/kwh. Mwst, können Sie durchreichen.
Weiterhin fallen Verwaltungs-, Installations- und sonstige Kosten an.
Für die kwh verlangen sie vom Endkunden ~40cent/kwh (AC-Säule).
Wenn die Verwaltungs- und sonstige Kosten und der Strombezug bei bei 50cent/kwh liegen und wir von einer Ladesäule aus (2 Anschlüsse á 11kw) und jährlichen 5000kw/h geladenen Strom pro Ladepunkt, ausgehen.
Sind das Gewinne von 8cent pro kw/h x 10000kw/h ergibt einen EBIT von 80t€ pro Jahr. Die Abschreibung der Säule ist ja schon in den Verwaltungs- und sonstigen Kosten berechnet.
Eine Ladesäule kostet ohne Installationskosten "nur 3t€" + rechnen wir mit 10t€ Installationskosten (Anträge, Baustelleneinrichtung, usw.), Amortisiert sich die Anlage nach ~3 Jahren.
Und ich vermute die Werte sind in der Realität sogar noch positiver für die Firmen.
Also ich will das jetzt mal probieren.
Ich habe eine OpenWB mit zwei Ladepunkten. Einer davon wird vor die Garage auf den Parkplatz verlegt.
Damit und mit einem Hinweißsschild (Blauer Grund weißes Symbol) ist die öffentliche Zugänglichkeit gekennzeichnet nach
Zitat von §2 LSV5.ein Ladepunkt öffentlich zugänglich, wenn der zum Ladepunkt gehörende Parkplatz von einem unbestimmten oder nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis tatsächlich befahren werden kann, es sei denn, der Betreiber hat am Ladepunkt oder in unmittelbarer räumlicher Nähe zum Ladepunkt durch eine deutlich sichtbare Kennzeichnung oder Beschilderung die Nutzung auf einen individuell bestimmten Personenkreis beschränkt; der Personenkreis wird nicht allein dadurch bestimmt, dass die Nutzung des Ladepunktes von einer Anmeldung oder Registrierung abhängig gemacht wird;
Ich bin jetzt noch über zwei Punkte der LSV gestolpert bei denen ich mir unsicher bin.
Zitat von §3 Abs. 4(4) Beim Aufbau von Ladepunkten muss sichergestellt werden, dass eine standardisierte Schnittstelle vorhanden ist, mithilfe derer Autorisierungs- und Abrechnungsdaten sowie dynamische Daten zur Betriebsbereitschaft und zum Belegungsstatus übermittelt werden können
Hier wäre die Frage, welche Snittstelle meinen die?
Zitat von §4 LSVDer Betreiber eines Ladepunkts hat den Nutzern von elektrisch betriebenen Fahrzeugen das punktuelle Aufladen zu ermöglichen. Dies stellt er sicher, indem er 1.an dem jeweiligen Ladepunkt keine Authentifizierung zur Nutzung fordert, und die Leistungserbringung, die die Stromabgabe beinhaltet, anbietet a)ohne direkte Gegenleistung, oder b)gegen Zahlung mittels Bargeld in unmittelbarer Nähe zum Ladepunkt, oder
2.an dem jeweiligen Ladepunkt die für den bargeldlosen Zahlungsvorgang erforderliche Authentifizierung und den Zahlungsvorgang mittels eines gängigen kartenbasierten Zahlungssystems beziehungsweise Zahlungsverfahrens in unmittelbarer Nähe zum Ladepunkt oder mittels eines gängigen webbasierten Systems ermöglicht, wobei in der Menüführung mindestens die Sprachen Deutsch und Englisch zu berücksichtigen sind und mindestens eine Variante des Zugangs zum webbasierten Zahlungssystem kostenlos ermöglicht werden muss.
Und hier wäre die Frage, ob ich sogar den Strom verkaufen dürfte, wenn ich Barzahlung anbiete. (Steuerrechtlich vermutlich nicht i.O., da betriebswirtschaftliche Gewinnabsicht unterstellt werden könnte)
Fakisch will ich es so einrichten, dass jeder jederzeit dort laden kann (bis zu 22kw). Über die von Speicher genannte App &Charge will ich eine "Art" Abrechnung machen.
Sollte das nicht klappen, wird die Ladegeschwindigkeit auf 3,7kw gedrosselt, damit die Paragrafen 3-6 ausgenommen sind. Damit muss ich keine Abrechnung anbieten, keine Kompatibilät vorweißen und keine Kennzeichnung.
Dann kann ich zukünfig meinen Strom vor meiner Garage 18cent günstiger tanken.
Hat jemand Anmerkungen zu meinem Plan ich bin offen für Hinweiße. Zum Beispiel ob die eigentliche Ladesäule (Wallbox) sichtbar sein muss. Der Plan war nur das Kabel durch die Wand nach außen zu führen (oder eine Weibliche Typ2-Dose für 32$ in China kaufen).
So viele blockiert? (Mist - vermutlich sieht er das jetzt nicht, weil ich auch geblockt bin. )
Nee blockiert sind nur einzelne.
Aber du kannst in deinen Einstellungen die Menge an Kommentaren pro Seite einstellen. Und ich hab hier das maximale eingestellt. Daher muss ich zwar mehr scrollen aber weniger klicken.
Also ich bin auf Seite 746. Ich weiß nicht was ihr habt.
Gestern mal meinen Händler angeschrieben, immerhin hat die Bestellung diese Woche ihren 1.ten Geburtstag.
Er kann nix sagen, wegen Wartungsarbeiten kommt er nicht ins System rein. (F&G-Gruppe). Er meldet sich.
Zwei Tage geb ich ihm mal.
Für so einen China Schrott (Reifen) würdest du 1200€ ausgeben und was gescheites für 1350€ ist zu teuer.
Da fällt mir das Verständnis.
Da fehlt mir das Verständnis
Mir auch. Bei einem 50t€ + x Auto....
Sollten die Versicherer mal drauf kommen. Wer wo anders spart, zahlt doppelt.
Auch tun sie ja, per OBD-Dongle. Da werden ESP-Eingriffe und ABS-Intervalle mitgelesen und die sind bei billig Reifen deutlich häufiger...
Tief durchatmen fällt auch immer besonders leicht, wenn man zu den Glücklichen gehört, die bereits beliefert wurden...
Ganz ehrlich, solche Kommentare sind ähnlich hilfreich, wie die von der Sorte "was soll die ganze Aufregung wegen 1500,- €".
Wer die Kohle wirklich nicht braucht, kann sie ja einem guten Zweck zukommen lassen. Da ist sie allemal besser aufgehoben als im VW-Konzern. Und das geht auch ohne es hier an die große Glocke zu hängen...
Und jeder der den Klageweg bezüglich der 1.500€ aufgrund der entgangenen Fördersumme gehen wird, wird dies nicht vor dem 01.01.2023 tun können. Denn erst wenn etwas eingetreten ist, kann überhaupt dagegen Einspruch erhoben werden (Anwalt und Klageerhebung).
Kermit natürlich Ich Siemens-Indianer, Sie Siemens-Indianerin
Ich fasse mal die aus meiner Sicht logischen Punkte zusammen:
\Ironie on:
Schlussfolgerung, am besten wäre ein Wagenrad, vollverkleidet, aus Titan/Magnesium o.ä. ca. 2cm tief und im Durchmesser nicht größer als 10 Zoll.
Fährt sich nur beschissen.
\Ironie off
Nein im Ernst, alleine die WLTP/NEFZ-Angaben unterscheiden sich bei jedem Hersteller nach Größe der Rad-Reifen-Kombination. Wobei die Felge den größeren Anteil haben wird, da der Reifen (Profil, Karkassenaufbau, Traglast, usw.) sehr ähnlich sein wird.