Laut Ladesäulenverordnung, ist es eine öffentliche Ladesäule.
Laut Steuerrecht, besteht keine Gewinnabsicht, es wird kein Umsatz generiert und ist somit irrelevant (ich verschenke eine Sache (Strom)).
Spenden müssen laut Steuerecht im Privatbereich erlaubt.
Das niemand weiß wo die Säule ist, ist ein Fehler der Bundesnetzagentur. Sie fragt ihrerseits ab, ob eine Veröffentlichung gewünscht ist oder nicht.
Ausgeschildert wird sie wie gefordert sein.
Dem Personenkreis wird sie zugänglich sein wie gefordert.
Antrag wird gestellt und dann schauen wir mal was die Bundesbehörde dazu sagt.
Blechschild zur Kenntlichmachung ist bestellt (Schild 314, mit Zusatzzeichen 1050-32).
Ein Betrug jedweglicher Art kann hier nicht stattfinden, da ich ja alle formalen Anforderungen erfüllen werde und auch will.
Einzig die Hoffnung auf wenige Leute die hier laden bewegt mich dazu mit einem + rauszukommen.
Wenn zu viele Laden, werde ich die Säule ganz legal abmelden und damit auch keine Mittel mehr erhalten.
Noch dazu Ulf007 kann das kein Förder- oder Subventionsbetrug sein, da die THG-Quote einen Zertifikatshandel zur Basis hat.
Sie wird nur verpflichtend von allen beteiligten gefordert. Eine Subvention (wie die E-Auto-Kaufprämie) findet nicht statt.