Kann ich zum Teil nachvollziehen, aber man muss auch dazu sagen: Wer Versprechen kauft, muss einfach damit rechnen, dass diese versprechen vlt. nicht so eingelöst werden (können) wie man das gern möchte. Man sollte das Auto so kaufen, wie es da steht, dann ist man evtl. weniger enttäuscht. Nicht falsch verstehen: Damit will ich nicht verteidigen, dass so manche Werbeaussage nicht eingehalten wird. Aber wer immer alles aus der Werbung glaubt, der kauft auch Kinder-Schokolade für die Gesundheit und König-Pilsener aus Naturschutz-Gründen. Und wer klagen will, kann das ja tun. Die Frage ist dann, wie groß ist die Wahrscheinlichkeit auf Erfolg?
Versprechen sind das eine, aber ein SW-Update und dazu noch ein regelmäßiges muss ich den Kunden aus meiner Sicht quasi versprechen und die Kunden müssen sich in gewisser Weise auch darauf verlassen können.
Denn was in der Zukunft liegt kann ich leider zum Kaufzeitpunkt nicht wissen ??️.
Und bei SW ist ja eigentlich das Charmante, dass ich es später ändern kann (im
Rahmen der Typzulassung).
Gut man könnte in den Kaufvertrag auch etwas von Updates aller 12 Wochen schreiben, aber das würde ich als Firma die gerade sich selbst neu erfindet, weil man halt Blechbieger ist und jetzt auch noch SW selbst(!) schreiben will, lieber nicht machen. Dann kommen nämlich wie du beschrieben hast die Verbraucherschützer und Kunden (un)freundlich mit dem Anwalt ums Eck ??⚖️.
Denn wenn ich theoretisch nach 2 Jahren nichts mehr zum aktualisieren hätte (zugehen sehr unwahrscheinlich) was mach ich dann mit dem Vertragsgegenstand?