Beiträge von sEnyaq

    Tja, ich habe einmal eine "verbindliche Skoda-Bestellung" mit der Auflistung der Ausstattung und dem Gesamtpreis unter welcher dann steht:"...Die Fahrzeugbestellung erfolgt unter Vorbehalt der Annahme seitens des Herstellers Skoda. ...".


    Und dann habe ich noch schriftlich die "Neuwagen-Verkaufsbedingungen", ..."Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen in Textform bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt."

    Aus deinem Zitat gehen die Fristen leider nicht hervor. Bei mir steht vorher:

    "Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis drei Wochen, bei Nutzfahrzeugen bis sechs Wochen gebunden. [...]. "

    Das heißt, dass ohne Auftragsbestätigung innerhalb von drei Wochen kein gültiger Vertrag zustande gekommen ist. Hausaufgabe für alle, die das ebenso im Vertrag stehen haben und keine Auftragsbestätigung erhalten haben: Auftragsbestätigung anfordern!

    Soweit so schlecht. Der letzte Satz sieht die Verantwortung aber beim Verkäufer. Dass Skoda die Bestellung nicht angenommen hat muss er bereits vorher gewusst haben. Was unverzüglich bedeutet ist juristisch genau definiert. Mehrere Monate später sind etwas anderes.


    Eine Rechtsschutzversicherung oder ein befreundeter Anwalt der Mal ein Brief aufsetzt ist zu empfehlen.

    mein Dicker wurde eben nach Hause geliefert...

    Kennt du das Produktionsdatum? Stünde in der CoC, die du aber vermutlich nicht hast. Mich würde interessieren welche Anhängelast ab MJ23 eingetragen ist. Es kursierte die Aussage eines Händlers, dass diese auf 1.200kg bei 8% Steigung erhöht wird.

    Gibt es sonst jemanden mit MJ23, der das Mal in seinen Papieren nachschauen könnte?

    Den Stecker am Anhänger von 7pol auf 13pol umzurüsten ist keine Option? So habe ich es gemacht. Ältere Zugfahrzeuge mit 7poliger Dose gibt es im Nutzerkreis ohnehin nicht.

    GiMichael


    ich bin in diesem Fall keine Laie, der da was fehlinterpretiert. Ich übe den Entsprechenden Beruf seit über 37 Jahren aus, seit knapp 20 Jahren mit eigener Praxis, betreue z.Z. knapp 300 Mandanten. Und der Gesetzestext ist in diesem fall eindeutig. Da ist kein Spielraum für Interpretationen.

    Ich persönlich finde es gut dass du deine Experteneinschätzung (ich formuliere es bewusst vorsichtig, auch wenn ich sie teile) hier kundtust. Die meisten deiner Berufskollegen würden einfach an den nächstbesten Steuerberater verweisen und jedwede Auskunft verweigern.

    Danke dafür!

    reset des Infotainment bringt nichts.

    Also liegt es wohl an der Ausstattung. In der Preisliste von letztem Jahr konnte ich dazu nichts finden. Für sachdienliche Hinweise wäre ich dankbar.

    Sollte es wie erwähnt der elektrisch verstellbarer Fahrersitz sein? Wirklich?