gilt das in CH, AT auch odtr nur DE, weiss das jemand?
Deutsches Recht findet nur für in Deutschland geschlossene Verträge Anwendung.
gilt das in CH, AT auch odtr nur DE, weiss das jemand?
Deutsches Recht findet nur für in Deutschland geschlossene Verträge Anwendung.
Darum darf es aber nicht gehen.
1. Die Politik definiert ein Ziel und handelt danach. Ziel: Elektroautos in Deutschland. Exportierte Autos sind dem Ziel konträr.
2. Die Politik hat sich selbst haushälterischen Regeln unterworfen. Effizienter wären lange Haltefristen wie in Österreich, Frankreich, Spanien etc.
Dass die EU-Kommission das durchwinkt verstehe ich auch nicht.
Klar es gibt auch noch 500.000 andere Fälle in denen die Politik Mist baut.
Für diejenigen, die es interessiert einmal eine kleine Anfrage der FDP an die damalige Bundesregierung vom 30.6.2021:
Eine Kamera ist ein Sensor, bzw. deren Hauptkomponente ist einer.
Vertrieb: Lasst uns mal ein geniales Einstiegsangebot machen...der Enyaq ohne Navi...der Vertrieb ist begeistert und ab mit der Broschüre in den Druck und jemand klopft das noch in den Konfigurator.
Entwicklung 2 Monate später: Ihr wollt bitte waaas verkaufen. Seid ihr verrückt, das gibts in keiner Stückliste und überhaupt wie betrunken wart ihr! Habt ihr euch schon mal überlegt, dass wir die normale Software nicht auf die Reihe bekommen, jetzt sollen wir noch eine Version OHNE Navi programmieren und pflegen...parallel *Kopf schüttel*. In dem Quellcode hängt aber noch die Funktion "Relais schließen"...was ja ich weiß ist unsinnig, hat aber der Chef so gewollt...
Genau so läuft es doch überall (fast?) überall.
...sagt der Entwickler. Trauen sich Vertriebler dazu zu äußern?
halligalli135 : Das ist die Frage, ob Dein Termin bleibt, wenn viele Andere wegen AreaView nach hinten geschoben werden. Es kursiert da eine Händlermitteilung von Skoda, dass alle Bestellungen mit AreaView mindestens 3 Monate nach hinten geschoben werden.
Das hätte tatsächlich eine schlechte, aber auch eine gute Seite. Wenn stattdessen die Autos ohne ParkenPlus produziert werden, wird es zumindest die freuen, die es nicht bestellt haben.
Auf dem Video hört man es leider echt nicht gut. Allein von der Art des Sattelzugs könnte es sehr gut ein Steinschlag sein.
Ich dachte bei Spannung erst an den elektrischen Potentialunterschied.
Das gilt nur für Leasing und Finanzierug, da du mit VW Leasing den Vertrag machst ist das wieder ein Vertrag nach Fernabsatz...du trittst im Grunde nicht von der Bestellung zurück sondern lässt die Finanzierung platzen.
Das ist es. Danke! Ich kenne nur Barkauf.
Alles anzeigenDas glaube ich eher weniger.
Generell sind ja technische Änderungen nicht ausgenommen - Solange man sowas nicht extra im Vertrag ausschließt und wer macht das schon.
Das es für unterschiedliche Modelle/Ausstattungen Pakete mit unterschiedlichen Ausstattungen gibt - Dagegen kann man auch nicht klagen.
... und die Frage ist was Du mit der Klage erreichen willst, die Rückgabe vom Auto? Vermutlich wird es viele Händler geben die einigermaßen "normal" ausgestattete Enyaq gern stornieren und nicht ausliefern.
Preisnachlass? Die Summe dürfte so gering sein das sich kaum ein Anwalt darauf einlassen dürfte.
Sinn und Unsinn von Klagen mit derart geringem Streitwert sind das eine. Wer auf sein Recht bestehen möchte, dürfte aber durchaus Chancen haben. Der Hersteller darf nicht auf der einen Seite etwas bei denen streichen, die es bestellt und bezahlt haben, und auf der anderen Seite eben diese Teile bei anderen, die später bestellt haben, einbauen. Das wäre ja völlig beliebig. Der Hersteller müsste belegen, dass es für ihn wirtschaftlich nicht vertretbar ist zu liefern. Wie soll er das, wenn er anderswo liefern kann.
Ich gehe stark von einem Irrtum im Konfigurator aus.
Ich habe das Paket nur deshalb nicht gewählt, da dieses Feature fehlt. Im Auftrag ist notiert, dass dies, sobald es denn wieder verfügbar sein sollte, nachgebucht werden soll. Ich gehe für mich aber nicht mehr davon aus.