Beiträge von Spencer_
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Ist das ernst gemeint? Muss man dazu noch in einer Vollmondnacht einen Beschwörungstanz aufführen?
Drei mal nackt um den Enyaq laufen, ein USB C Ladekabel schwingend reicht… muss auch nicht nachts sein…
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Das kann auch nur die Heizung gewesen sein die ein paar zusätzliche KW nimmt... Sonst mal auf 10% runter fahren, um ganz sicher zu gehen. Da sollte er auch bei ungünstigsten Temperaturen mehr als 50kW schaffen.
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doch da sollte ein Nachkauf möglich sein:
iV60: Teilenummer 5LA054831, UPE:499€
Aktiviert werden müsste das beim Skoda Partner mit entsprechendem Diagnose-Gerät.
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Noch geht sie... Erst Montag wieder bei Dunkelheit gefahren und mich an der - immer noch - guten Ausleuchtung erfreut...
Ob ich sowas mit Anwalt und Klage noch mal durchziehen würde (so wie damals beim Schummel-Diesel) weiss ich nicht. Da nur geleast, würde ich wohl einfach noch die zwei Jahre warten, wenn sie jetzt zum dritten Mal ausfällt ( und halt immer auf Zusatzgarantie "reparieren" lassen).
Rücktritt vom Fahrzeugkaufvertrag wegen mangelhaftem Scheinwerfer
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Mich hat nur gewundert dass trotzdem 50/50 gemacht wurde... obwohl der Autofahrer scheinbar nichts "falsch" gemacht hat. Aber das liegt wohl wie du sagst am fehlenden Zeugen.
Aber da machen wir besser einen "Recht"-Laienhalbwissen Faden für auf, sonst wird hier gleich wieder geschimpft.
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Vom schwankenden LKW in die Leitplanke gedrückt, bedeutet 50% Mitschuld am Unfall wenn Dein Enyaq zu breit war um dort fahren zu dürfen. Also Selbstbeteiligung, Höherstufung. Das ist dann deutlich teurer als irgendein Bußgeld.
Dafür braucht's nicht mal Überbreite... da ist jeder dran der in Baustellen überholt...
ZitatDem Gericht zufolge hatte der Autofahrer in der Baustelle überholen dürfen. Es sei kein Überholverbot ausgeschildert gewesen. Er habe im Verhältnis zum LKW keine höhere Sorgfaltspflicht gehabt. Vielmehr hätten beide, also auch der LKW-Fahrer, in der Baustelle besonders aufmerksam fahren müssen. Es ändere nichts, dass der LKW zuvor schon einmal auf den linken Fahrstreifen geraten sei. Der PKW-Fahrer habe sich durchaus darauf verlassen dürfen, dass dies nicht noch einmal passiere. Hier teilte das Gericht die Haftung hälftig zwischen den Unfallbeteiligten auf (Urteil vom 11.5.2013, Az. 6 U 64/12).
Merke: "Günstiger" ist hinterherfahren allemal...
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...unbezahlbar
erinnert mich an
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Nicht, wenn man die anklappt, wie auf den Abmessungsfotos
Wäre echt die Frage, was günstiger ist, wenn man in der 2,10m Spur auf der Baustelle erwischt wird.
Fahren mit einem dafür zu breiten Fahrzeug oder Fahren mit 2 angeklappten Außenspiegeln.Was Größe angeht, alles eine Frage der Gewohnheiten. Aber tatsächlich würde mir die Breite mehr stören als die Länge.
Soweit ich weiss:
Überbreite auf der linken Spur in Baustellen: 40 Euro
Fahren mit eingeklappten Spiegeln: 15 Euro