Oh, da hat sich ja über Nacht einiges angesammelt. Ich danke euch für die Antworten und versuche mal, alle zusammen hier zu beantworten, um das nicht ausufern zu lassen. (Vermisst noch jemand außer mir die guten alten Zeiten des Usenet mit Thread-Ansicht? Und ja, ich bin so alt
Ob ich nun nen Hyundai im Autohaus hier bestelle oder bei goleasy wird relativ egal sein. Skoda hat dir ja auch eine bestimmte Zeit versprochen die sie nicht gehalten haben.
Ich habe goleasy verlinkt, weil es dort eine Möglichkeit gibt, "Sofort verfügbare" Fahrzeuge herauszufiltern. Und in der Ergebnisliste stehen dann ja auch wirklich Fahrzeuge, die entweder beim Händler auf dem Hof stehen oder bereits bestellt sind und in Kürze dort aufschlagen werden. Und selbst wenn das nicht stimmen sollte, kriegt man da immerhin nen Termin genannt. Nichtmal das kriege ich aktuell von meinem Händler. Die einzige Aussage, zu der er sich hat hinreißen lassen ist "Soll Anfang Januar in die Produktion gehen", was aber wohl noch lange nicht heißt, dass die auch irgendwann abgeschlossen wird.
Warum jetzt nur 5.000€?? Das Basismodell beim Enyaq liegt doch unter 40.000€ ...
Soweit ich das verstanden habe, gibt es nicht EIN Basismodell vom Enyaq, sondern aktuell vier: den iV50, den iV60, den iV80 und den iV80x. Deren Nettopreis ist die Grundlage für die Förderung.
Zu der Zeit, zu der ich bestellt habe, gab es ein weiteres Basismodell: den iV80 Sportline mit Nettopreis von 40.336,13€ und damit (knapp) über der Grenze (bin mir nicht mehr sicher, ob es nicht auch den iV60 Sportline gab, war für mich nicht relevant). Heute ist "Sportline" ja ein Ausstattungspaket, d. h. der Preis dafür spielt für die Förderung keine Rolle. Das ist es ja, was mich ärgert: am Fahrzeug selber müsste rein gar nichts geändert werden, nur auf dem Papier.
Das verstehe ich nicht. Wieso kann der Händler das nicht? Will er nicht?
Es ist doch kein Agenturmodell, also kein Vermittlungsvertrag. Der Händler müsste sich m. E. nur ein bisschen Mühe machen. Er kauft doch das Auto bei Skoda Deutschland und verkauft es dann an Dich. Er muss doch nur die Rechnung entsprechend ausstellen, auch wenn das im Standardprozess anders aussieht. Hier könnte er Dir doch entgegenkommen, anstatt sich mit Dir über die Lieferfrist zu streiten. So gewinnt Ihr Beide.
Es gab keine Begründung dazu. Womöglich ist das mit Aufwand für ihn verbunden, und wenn er's nicht macht hat er's einfacher?
So haben das übrigens schon einige Händler gehandhabt.
Wurde zumindest hier von Foristi schon beschrieben.
Teilweise mit Denkanstoss und teilweise ohne.
Hättest du da bitte mal einen konkreten Link? Ich finde den Post nicht...
Also ich habe den 80x in der Ausstattungsvariante Sportsline bestellt und soweit ich weiß, wird der (stand heute) voll gefördert (also 9000 Euro).
Wenn ich das richtig bisher hier im Forum gelesen habe, würde eine solche Änderung im Grunde ein Stornierung und Neubetellung bedeuten, dh. wieder neu in die Warteliste einreihen.
Ich wundere mich allerdings über den Händler, bei einer Umstellung auf 80x Sportline wäre der Preis und damit der Gewinn doch höher. Sollte doch in seinem Interesse sein.
Bei der Änderungsanfrage ging es mir hauptsächlich um die Sportline-Ausstattung, was ja rein auf dem Papier eine Änderung gewesen wäre. Der Wechsel von 80 auf 80x wäre sicherlich mit einer Neubestellung und daher auch Neu-Wartezeit gleichzusetzen - das will ich natürlich nicht.
Alles anzeigen1. So wie ich das einschätzen möchtest du vom Vertrag zurück treten, weil du das Modell heute anders konfigurieren würdest. Das ist verständlich, der Rücktritt klappt vielleicht sogar aber dazu musst du tätig werden, was du ja auch machen willst. Vielleicht hat der Händler ja auch einen Interessenten in der Hinterhand.
2. Der iV 80 Sportline ist voll förderfähig auch wenn er damals noch mit dem Basispreis 40.233 Euro bestellt wurde, dazu muss wie Oberleinsiedler gesagt hat, der Händler die Rechnung anpassen oder ist es ein Leasing?
Wie ich die Sache einschätzen würdest du aber lieber ohne Kosten von der Bestellung zurück treten?!
P.S. Ich habe für meinen Sportline die 3000 Netto und 6000 Brutto bekommen.
zu 1. das Auto wird er sicher los, das wird seine geringste Sorge sein
zu 2. es handelt sich um einen Leasing-Vertrag
Alles anzeigenUnverbindlicher Liefertermin
Dabei bleibt Ihnen nur, Ihre Ungeduld zunächst zu zügeln. Kalkulieren Sie beim unverbindlichen Liefertermin ein, dass der Händler diesen um bis zu 6 Wochen überziehen darf. Erst danach können Sie Ihr Missfallen auf zweierlei Art äußern:
- Sie mahnen den Händler schriftlich an, das Fahrzeug zu liefern – und setzen ihn damit in Verzug. Für jede weitere schuldhaft verursachte Verzögerung können Sie dann Schadenersatz geltend machen. Der beschränkt sich allerdings bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 5 % der Kaufsumme.
- Noch wirksamer ist, wenn Sie Ihrem Händler schriftlich eine Frist (etwa von 2 Wochen) zur Lieferung setzen. Zuckt er nach Ablauf der Frist immer noch hilflos mit den Schultern, treten Sie vom Vertrag zurück. Der Rücktritt führt dazu, dass der Kaufvertrag erlischt. Wenn Ihnen ein Schaden entstanden ist, pochen Sie außerdem auf Schadenersatz. Dieser ist jedoch bei leichter Fahrlässigkeit auf 25 % des Kaufpreises begrenzt.
Gegen höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophen) sowie Betriebsstörungen beim Hersteller oder Verkäufer (z. B. Streik, Aussperrung) sind Sie machtlos, ebenso wie Ihr Händler. Deshalb verändern dadurch eingetretene Lieferverzögerungen die genannten Termine und Fristen um die Dauer der Störung. Länger als 4 Monate müssen Sie allerdings nicht warten. Sie können dann vom Vertrag zurücktreten.
Die werden mit "Chip-Mangel antworten... und das fällt für meine Begriffe unter höhere Gewalt.
Das mit der höheren Gewalt wurde ja oben weiter schon angesprochen.
Es geht mir auch gar nicht um einen Schadenersatz und ich habe nicht vor, mit Gewinn aus dieser Nummer herauszukommen. Alles was ich möchte, ist die Option, vom Vertrag zurücktreten zu können für den Fall, dass mir irgendwo ein anderes passendes Fahrzeug vor die Füße fällt.