Beiträge von Ernst Stavro Blofeld

    Daraus ergibt sich dann gleich die Frage, inwiefern das Auto die Typzulassung verliert, wenn der angezeigte Werte nicht falsch ist. Es wird gar kein Wert angezeigt?


    (Ich bin zwar auch der Meinung, dass die Zulassung dadurch gefährdet ist, aber wenn wir schon Haare spalten, dann wenigstens richtig.)

    Also wenn wir beim Spalten sind: Ich bin beruflich dazu befähigt, Haare nicht nur zu spalten, sondern ggf. auch zu vierteln oder zu achteln.


    1. Wenn im Typmuster ein Wegstreckenzähler vorgesehen ist, dann ist ein Wegstreckenzähler einzubauen.

    2. Wenn ein Wegstreckenzähler eingebaut ist, dann muss er auch funktionieren, mit max. +-4% Abweichung. Wenn er nicht funktioniert, ist ja schon die Abweichung >4%. ;)


    Ich gehe aber soweit mit: Wenn ein Wegstreckenzähler eingebaut ist und auch (mutmaßlich, das wäre ggf. über OBD zu verifizieren) erfolgreich zählt, aber nur das Ergebnis nicht angezeigt wird, haben wir eine Regelungslücke.


    Die offenbar bestehende Skoda-interne Regelung, die derzeit ausgelieferten Fahrzeuge per Auswertung der Telemetrie weiter fürs Beta-Testing zu nutzen und notfalls reklamierte Fahrzeuge zur genaueren Diagnose von softwarebasierten Fehlfunktionen auch mal ins Werk oder nach Zwickau abzutransportieren, ist allerdings ein anderes Kapitel.

    ist nach § 57 StVZO in jedes Kfz einzubauen.

    Urban Legends... Jedenfalls steht das so nicht in der StVZO. Ist so ähnlich wie "Eltern haften für Ihre Kinder", (fast) jeder plapperts nach, (fast) jeder glaubts, aber eine Rechtsgrundlage dafür gibt es nicht. Nur weil etwas in Wikipedia steht, muss es nicht stimmen.


    In § 57 Abs. 3 StVZO steht wörtlich geschrieben:


    Das Geschwindigkeitsmessgerät darf mit einem Wegstreckenzähler verbunden sein, der die zurückgelegte Strecke in Kilometern anzeigt. Die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke ± 4 Prozent abweichen.


    (Hervorhebung von mir, BTW das Geschwindigkeitsmessgerät aka Tacho ist Pflicht, steht in § 57 Abs. 1 StVZO)


    Allerdings:


    Wenn ein Wegstreckenzähler in dem der Bauartzulassung zugrundegelegten Typmuster fest drin war, muss er auch in allen in Verkehr gebrachten Fahrzeugen drin sein, sonst erlischt im Zweifel die Zulassung wegen Abweichung vom Typmuster. Notfalls brauchts dann halt ein Einzelgenehmigungsverfahren nach § 21 StVZO.

    Also unserer ist auch von Mai 21 und bis auf einen Infotainment Aussetzer bin ich voll zufrieden mit dem Wagen.

    Da habt Ihr vermutlich ein sogenanntes Montagsauto erwischt. Das ist schade.

    Meiner ist 2022.1, gebaut September 2021, geliefert aber erst zu Weihnachten.

    Keine echten Aussetzer oder Mängel (toitoitoi) bisher, außer sporadischem Connect-Kontaktverlust, der sich aber innerhalb von 1-2 Stunden von allein behebt und einmal wollte er die Kessy nicht gleich erkennen, was aber mit 1x Auf-Zu-Sperren per Knopfdruck behoben war.

    Nur Laura ist leicht hörgeschädigt (Meinten Sie...) und manchmal eine echte Schlafmütze (Einen Augenblick bitte...).

    Macht aber nichts, ich kann notfalls sogar noch Papierkarten lesen.

    Wie wäre es damit:

    Es kommt vor allem drauf an, wie nah du auffährst. Je nach dem ob vor oder hinter dem Totpunkt der Flugbahn den Stein triffst, ist der Winkel flach oder steil.

    Oder man unterfährt den Stein einfach an seinem Totpunkt. Dann erwischts den Hinterfahrer... :evil:

    Upgrade für MJ 2023.1: ein Mini-Mantis. Der Front-Lidar erfasst anfliegende Steine und die werden durch gezielten Beschuss vor Kontakt mit Fahrzeugteilen unschädlich gemacht.

    Würde ich mir auch für meinen Spitty MkIV wünschen, der ist auf seiner Motorhaube leider extrem steinschlaganfällig.

    Geladen bisher nur daheim AC an der Elli oder AC innerstädtisch. Erste längere Urlaubsfahrt nach IT steht Ostern an. Nachdem ich ja dank freier AC-Lader in M die Schnellladefähigkeit meines Yaks bisher nicht wie geplant im Köschinger Forst testen konnte, dachte ich mir: dann halt in N. Falls die 125kW nicht freigeschaltet sind, kann ich dann noch rechtzeitig reklamieren.


    Fahre also mit 12% Restladung an eine mir bekannte "Comfortcharge" Station: 2 Säulen mit 2 x 160 kW. Tröpfeln auch nach einigen Minuten schlappe 62 kW raus. Säule gewechselt - 62 kW... :cursing: Displays abfotografiert, schon mal Messer gewetzt für Telefonat mit AH... :evil:

    Fällt mir ein: In FÜ gibts ja auf einem Discounterparkplatz noch eine 2 x 150kW Säule, sind nur ein paar Kilometer. Man will ja auf Nummer sicher gehen, bevor man jemaden rundmacht und dann zusammenfaltet. Hingefahren, eingestöpselt: 105 kW bei inzwischen wieder 15% SoC. Okay, Blutdruck sinkt, Entspannung stellt sich ein. AH hat nochmal Glück gehabt... :saint:


    Fazit: Es kann auch an der Säule liegen.


    Erinnert mich irgendwie an früher, wenn sich 2 Modems nicht verstanden haben. Dann kamen statt 19200 Baud auch nur 4800 dabei raus. Vllt. haben Yak und Säule sich nur nicht auf eine höhere Leistung einigen können?