Keine Ahnung was Du damit sagen willst
Es gibt keine Notwendigkeit irgendwas einzutragen und es wird auch nichts mehr eingetragen, wenn die Felgengröße und ggf. Reifenkombination vom Hersteller für das Fahrzeug schon freigegeben ist. Für Skoda siehe das verlinkte PDF.
Nur für Fremdhersteller brauchts eine ABE, es sei denn es liegt anderweitig ein Typgutachten für den/einen Hersteller schon vor, siehe das PDF mit allen Typgutachten für alle lieferbaren Skodafelgen.
Wenn es ein Typgutachten oder eine ABE für die angefragten Audifelgen gibt UND die Felgengröße/Reifenkombination für Skoda freigegeben ist, dann genügt das.
Einzelabnahme nur noch für Felgen-/Reifenkombinationen, die nicht vom Hersteller freigegeben sind - also am Enyaq zB für 22" oder 18" Felgen, oder 315er Schlappen ODER für Felgen ohne ABE/Typgutachten ODER wenn Karosseriearbeiten/Umbördeln erforderlich...
In meiner Zulassungsbescheinigung Teil I aka Fz-Schein stehen NUR 20" Felgen drin, ich fahre aber winters selbstverständlich 100% legal die 19" Crystal.