Ich erkläre, dass ich für das zu fördernde Fahrzeug bislang keinen Förderantrag auf den Umweltbonus gestellt habe und für dieses auch künftig keinen weiteren Antrag stellen werde. Ebenso habe ich für das zu fördernde Fahrzeug keinen Förderantrag auf Gewährung anderer öffentlicher Mittel gestellt und werde für dieses Fahrzeug einen solchen Antrag auch künftig nicht stellen.
Ausgenommen vom Kumulationsverbot sind aufgrund der Verwaltungsvereinbarung der jeweiligen Fördermittelgeber mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die nachfolgend genannten Förderprogramme:
- Förderrichtlinie Elektromobilität (BMDV)
- Markthochlauf NIP2 (BMDV-Förderprogramm)
- Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen (Land Mecklenburg-Vorpommern)
- Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO - Land Berlin)
- Klimaschutzoffensive für den Mittelstand der KfW
- Investitionskredit Nachhaltige Mobilität für Kommunen und Unternehmen (KfW)
- BW-e-Solar-Gutschein (Land Baden-Württemberg)
- Förderprogramm Inklusionstaxi Berlin (Land Berlin)
- Treibhausgas-Minderungsquote (THG-Prämie)
- Taxiladekonzept für Elektrotaxis im öffentlichen Raum (TALAKO - Stadt Köln)
Zudem sind die folgenden Förderprogramme des BMWK mit dem Umweltbonus kombinierbar:
- Flottenaustauschprogramm Sozial und Mobil
- Sofortprogramm Saubere Luft
Bitte beachten Sie, dass die Auszahlung für die genannten Förderprogramme noch nicht erfolgt sein darf. Andernfalls ist eine Antragstellung nicht möglich.