Tagfahrlich mit eingeschalteten Rückleuchten ist in D verboten. Bei Regen schaltet sich das Abblendlicht aber automatisch ein.
Das stimmt nicht ganz:
Zitat ( § 49 a StVZO Abs 5)
Alle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen dürfen nur zusammen mit den Schlussleuchten ... einschaltbar sein.
Dies gilt nicht für
...
5. Tagfahrleuchten, ...
Das bedeutet, dass die Rückleuchten durchaus mit dem Tagfahrlich leuchten dürfen, aber eben nicht müssen.
Da Rückleuchten aber Strom und somit letztlich Kraftstoff verbrauchen, verzichtet man in Zeiten der Co2-Strafen darauf. Wir haben hier also ein Relikt aus Verbrennerzeiten.
Kam übrigens erst ab ca. 2010, dass die Rückleuchten nicht mit dem TFL leuchten. Zuvor hatten wir auch in D die skandinavische Variante des TFL. Die Gesetze wurden dafür aber nicht geändert. Mir ist das als erstes an einem Audi aufgefallen, dass die Heckleuchten aus sind.