Beiträge von E1986

    Ja, das stimmt. Aber es gibt noch andere Hauseigentümer. Und bei einem MFH kann/wird es da ja Netzanschlusskosten geben müssen (weil oft wann > 11 kW mehr, und die anderen Eigentümer denken auch sicher auch mal weiter), die dann alle Eigentümer der Gemeinschaft zu tragen haben. Deswegen hängen da noch andere Punkte und Leute dran!


    Außerdem: wer will sich deswegen mit seinem Vermieter (in dessen Wohnung man zur Zeit zu einer relative geringen Miete man wohnt) juristisch anlegen? Deswegen muss/möchte ich da schon drauf warten. Am Ende habe ich die Wallbox bestellt und kann diese nicht abnehmen.

    Mash007

    Danke. Mein Problem ist nur, dass ich VOR der Freigabe des Vermieters KEINE Wallbox auf meine Kosten bestellen will. Deswegen werde ich bis ca. Februar 2022 warten müssen. Und dann sind es eben nur noch knapp 4 Monate.


    Aber notfalls stelle ich, sofern noch Mittel zur Verfügung stehen, eben einen neuen Antrag oder kümmere mich um eine Fristverlängerung (sofern möglich).

    Hallo,

    ich überlege mir zu meinem Enyaq eine Wallbox zuzulegen und entsprechend dem Förderprogramm der KfW fördern zu lassen.


    Nun haben mir bisher zwei Elektriker gesagt, dass

    1. die Lieferzeiten für neue Wallboxen teils > 6 Monate liegen.

    2. der Fördertopf auf dem einen Seite demnächst zeitnah ausgeschöpft sein könnte.


    Hinzu kommt, dass mein Vermieter mir ggfs. erst im Februar 2022 grünes Licht wegen der Installation einer Wallbox an meinem Tiefgaragenstellplatz geben kann.


    Nun dazu die Frage:

    WENN ich jetzt schonmal einen Antrag auf Zuschuss stelle (und damit die Wallbox in 9 Monaten online sein muss aka die Rechnung vorliegen muss:

    A Wie seht ihr die Chance, dies zw. Februar (grünes Licht von Vermieter und dann erst Beauftragung Elektriker) und Juli (9 Monate!), also in nur 4 Monaten hinzubekommen?

    B WENN ich jetzt den Zuschuss beantrage, um mir die Mittel zu sicher, ich es aber nicht in 9 Monaten schaffe: Ist bekannt, ob man dann zu einem späteren Zeitpunkt, wenn der Fördertopf noch bestehen sollte, erneut einen Antrag stellen kann oder die Nichterfüllung/der Nichtabruf des Zuschusses nach dem ersten Antrag (weil die 9 Monate nicht gereicht haben) ausschließt, dass man nochmal einen Antrag stellt. Nach dem Motto, wenn man es einmal nicht hinbekommen hat, dann darfst du nicht nochmal.


    Vielleicht könnt ihr mir da Tipps geben/eure Kenntnisse mitteilen!


    Danke vorab!!