Beiträge von Stella

    In diesem Artikel steht etwas zum schlechteren Wirkungsgrad des Onboardladers bei Teillast am Beispiel eines Smart:


    https://www.mobilityhouse.com/…ose-vorzuziehen-ist.html/


    Die Verlustleistung auf Kabel und Leitungen erhöht sich allerdings grundsätzlich bei höheren Strömen exponentiell, da Pv=I²×R.

    Ich denke aber, dass es effektiver ist, den Onboardlader möglichst hoch auszulasten und dafür etwas höhere Verluste auf den Leitungen hinzunehmen.

    @OskarMatzeratt

    Ich diskutiere doch gar nicht. Ich möchte nur anhand der Verordnung etwas Licht ins Dunkel bringen, was man darf und was nicht.


    Egal, Thema erledigt, alles gut. Wir sind schließlich alle wegen des Autos hier... :saint:

    Monyaq


    Steht deine KW7 noch ?

    Das würde mich auch mal interessieren. Bei uns stand mal KW5 im Plan. Zwischenzeitlich ist er aber in der Werksplanung nicht mehr zu sehen. Ich gehe davon aus, dass wir unser Fahrzeug zeitnah nach der Händlerpräsentation in D bekommen. Vielleicht steht sich mein Enny schon irgendwo die Reifen platt und wartet nur auf das Go von Skoda. Ne Roadmap für Deutschland von Skoda wäre mal interessant, aber derzeit gibts ja gar keine Infos, wann das mal soweit sein könnte.

    Gibt es dafür denn einen einen guten Grund - Also für die Installation eines Zählers vor der Wallbox?

    Die meisten Wallboxen haben doch eigentlich einen integrierten einkonformen Zähler verbaut wo die Möglichkeit besteht vor und nach dem Laden abzulesen - oder via App die geladenen kWh einzusehen oder habe ich da ne falsche Vorstellung?

    Stella ich finde deinen Ansatz mir der Box von Skoda auch nicht schlecht, ich bin auch bei einer Connect Version (die W-LAN Variante würde mir genügen) entstehen in der Bedienung durch die Wallbox direkt von Skoda weitere Vorteile?

    Ein separater Zähler ermöglicht ganz andere Tarife für die Nutzung als Fahrstrom fürs Auto. Ist so ähnlich wie mit nem Gartenwasserzähler, für den man keinen Abwasseranteil bezahlt. Es wird bei der Abrechnung dann differenziert. Also z.B. 5000kWh Gesamtverbrauch (Hauptstromzähler, der den gesamten Strom misst), davon 2000kWh Wallboxzähler (misst nur den Strom, der fürs Auto laden verbraucht wurde). Dann werden 3000kWh zu ca. 30ct berechnet und 2000kWh zum günstigeren Tarif (vielleicht 20ct oder 15ct). Das macht ggf. schon einen Unterschied aus (alle Preise beispielhaft).


    Ich habe auch nur die WLAN-Variante. Welche Möglichkeiten sich daraus ergeben ist noch nicht ganz abzusehen. Die Skoda-Powerpass-App lässt noch auf sich warten. Auf jeden Fall wollte ich das Teil irgendwie Remote übers Handy erreichen können.

    Das bezieht sich aber auf den Teil zwischen Hausanschlusssicherung und Zähler.


    Deshalb meine Ergänzung: "Ist etwas anderes, wenn du z.B. einen neuen eigenen Zähler für die Wallbox brauchst."

    Dieser Anlagenteil ist für gewöhnlich verplombt, da darf man sowieso nicht selbst ran. Mein Geschriebenes gilt für die gesamte Elektroanlage nach dem Zähler hinsichtlich Errichtung, Änderung und Inbetriebnahme.


    Wie im weiteren Verlauf der NAV steht:


    Mit Ausnahme des Abschnitts zwischen Hausanschlusssicherung und Messeinrichtung einschließlich der Messeinrichtung gilt Satz 4 nicht für Instandhaltungsarbeiten.


    Heißt: Instandhaltungen an einer bereits errichteten und inbetriebgenommenen Anlage darf man selbst durchführen (z.B. defekte Schmelzsicherungen tauschen oder Glühlampen wechseln). Nur am verplombten Teil darf weiterhin nur die Fachfirma ran. Die kann nämlich die Plombierung auch wieder herstellen.

    Bezüglich eines separaten Zählers für die Wallbox verhält es sich wahrscheinlich so, dass der Zähler eh vom Netzbetreiber gestellt wird (das weiß ich aber nicht genau). Das würde ich auf jeden Fall von einer Firma oder vom VNB selbst machen lassen. Bin mir auch nicht ganz im Klaren darüber, wie dort sichergestellt wird, dass man nach diesem separaten Zähler nicht auch für andere Zwecke Strom abzapfen kann.

    Screenshot_20210219-154923_Adobe Acrobat.jpg


    Hier der Auszug aus der Niederspannungsanschlussverordnung. Entscheidend ist §13, Absatz (2), Satz 4.:


    Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden...


    Bis hierher recht streng ausgelegt, jedoch im weiteren Verlauf etwas aufgeweicht durch:


    ...; im Interesse des Anschlussnehmers darf der Netzbetreiber eine Eintragung in das Installateurverzeichnis nur von dem Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten abhängig machen.


    Der Netzbetreiber darf also nicht einfach auf sein Verzeichnis verweisen und ablehnen, sondern muss die Durchführung der Arbeiten durch qualifiziertes Personal quasi akzeptieren. Bliebe noch die formelle Frage nach der Eintragung ins Verzeichnis und ob es sich zwingend um ein Unternehmen handeln muss. Diesbezüglich vielleicht auch eine Frage der Haftung im Schadenfall.

    Ich glaube, das ist nicht so; es darf auch durch Elektrofachkräfte z.B. einen Elektroing. ausgeführt werden

    "Nur Elektrofachkräfte dürfen Bewertung, Planung und Installation sowie Erweiterung, Änderung und Instandhaltung einer Ladestationen übernehmen."


    Ist etwas anderes, wenn du z.B. einen neuen eigenen Zähler für die Wallbox brauchst.

    Auf jeden Fall soll verhindert werden, dass durch nicht-fachgerechte Installationen negative Rückwirkungen auf das Verteilnetz entstehen. Daher wird wahrscheinlich auch keiner weiter nachfragen. Ich könnte den Passus aus der NAV aber nochmal raussuchen.