Beiträge von Stella

    Hast Du die Zuleitung bis zur Unterverteilung dann vom Kabelquerschnitt dicker gewählt als wenn Du Dich nur für eine einzelne Wallbox entschieden hättest?

    Da liegt ein 5x6mm². Das habe ich beim Hausbau schon mit verlegen lassen. Ursprünglich mal für ein Gartenhäuschen gedacht, wo ich auch Starkstrom haben wollte. Hat sich dann anders ergeben und ich habe das Kabel Richtung Carport umverlegt. Notfalls kann man da 32A für zwei 11kW-Wallboxen rüberschicken. Da meine Eingangssicherung im Haus aber nur 35A hat, wird das eh eng mit dem gleichzeitigen Betrieb zweier Boxen. Wenn die PV-Anlage noch Leistung beisteuert, ginge es sich besser aus.

    Wenn ich grundsätzlich nur eine Box geplant hätte, würde bei den Kabellängen in meinem Fall auch 5x2,5mm² ausreichen. Dann aber ohne Unterverteilung direkt an eine 11kW-Box.

    Ein weitere Geund für massenhaft ausgebliebene Beschwerden bei den Skodahändlern kann aber auch an den aktuellen Auslieferubgszahlen und den Bearbeitungszeiten der Bafa liegen. Ich könnte mir vorstellen, dass die meisten Anträge seit der Einführung des Enyaq noch garnicht geprüft sind und die Welle an Ablehnungen der Bafa erst in einigen Wochen/Monaten rausgehen wird.

    Bezüglich des Enyaq ja. Aber die Hybride wollen ja auch gefördert werden. Und da wird die BAFA bei den Verträgen keinen Unterschied machen. Der Octavia Hybrid dürfte mittlerweile auch angelaufen sein. Beim Superb Hybrid dürfte es schon keine Verzögerungen mehr geben.

    Ich bin gespannt: Habe vor drei Wochen BAFA Antrag eingereicht und extra noch beim Händler (Großes Autohaus Südhessen) nachgefragt wegen der m.M.n. ungenügenden Rechnung („Aktionsprämie“ und ohne Ausweisung Basisnettolistenpreis). Mir sagte man, dass das schon bei vielen Fahrzeugen so funktioniert hätte und die Rechnung i.O. sei.

    Jetzt mal abwarten…

    Ja, das sehe ich auch so. Wir haben im Prinzip genau so eine Rechnung wie die, die im Nextmove-Video als unzureichend dargestellt wurde. Da Skoda aber den Citigo und den Superb Hybrid schon länger verkauft, denke ich, dass die Händler ihre Rechnungen schon angepasst hätten, wenn es massenhaft Reklamationen seitens der Kundschaft gegeben hätte. Heißt im Umkehrschluss, dass wohl nicht alle derartigen Rechnungen von der BAFA zurückgewiesen werden. Hängt wahrscheinlich stark vom Bearbeiter ab. Ich stelle mich aber schon mal darauf ein, bei meinem Händler noch um eine korrigierte Rechnung betteln zu müssen, woraufhin er sich erstmal querstellen wird... ?

    Einziger Lichtblick ist für mich jetzt die Tatsache, dass wir noch am 29.05. beantragt haben.

    Leider jain. Tatsächlich verleiten Förderungen immer zum Mitnahmeeffekt. Und das dann auch nicht immer mit legalen Mitteln (siehe Coronahilfen). Die Vorschriften sind daher insbesondere dazu da, den Sachbearbeiter am Schreibtisch bei der BAFA in die Lage zu versetzen, jeden Antrag aus der Ferne prüfen zu können. Daher feste Vorgaben und standardisierte Prozesse. Und bestimmte Rahmenbedingungen, die Subventionsbetrug verhindern sollen. Immerhin ist mittlerweile schon versuchter Subventionsbetrug ein Fall für die Staatsanwaltschaft!


    Ich persönlich glaube, dass es zum einen bei ehemals eingeräumten Rechnungskorrektur wiederholt zu Antragsrückzügen gekommen ist. Was tatsächlich auch Aufwand verursacht. Und zum zweiten hat man als Endverbraucher nunmal das Recht, eine Rechnungskorrektur zu verlangen, wenn sie nicht den buchhalterischen Vorgaben entspricht. Und das kann man auch gut VOR der Antragstellung anleiern. Wenn das hilft, das mehr Leute schneller ihr Geld bekommen, dann bitte. Und letztlich muss man mal festhalten: man bekommt da gutes Geld für 10 min Aufwand. Da kümmere ich mich sehr gern im Vorfeld darum, dass alles reibungslos läuft. :thumbup:;)

    Grundsätzlich geb ich dir da recht. Aber dann soll die BAFA auch genau kommunizieren, wie ihr Standard aussieht und wie eine Musterrechnung auszusehen hat, mitsamt der Begriffe, die darin vorkommen müssen. Am besten mit Rechnungsmustervorgabe gemäß §xy für die Händler, die diese Vorlage dann auch zwingend benutzen müssen. Denn letztlich kann es auch nicht im Interesse des Händlers sein, wenn jeder Kunde noch ein zweites Mal angeschissen kommt und wegen einer Rechnungsänderung Verwaltungsaufwand verursacht.