Achtung, Laien-Halbwissen:
Solltest du die üblichen AGBs als Grundlage haben, mußt du bei unverbindlichem Liefertermin 6 Wochen warten. Dann kannst Du dem Autohaus eine Frist von 14 Tagen zur Lieferung setzen.
Damit hast du dann alles getan um deine Rechte zu waren. 6 Wochen nach 02.2023 wäre also 11.04.2023.
Du hast die Hängerkupplung nachgeordert. Aus der Erfahrung anderer Kunden meines Autohauses prüfe doch vorsichtshalber, ob in dem Zusammenhang der ULT geändert wurde (hier stillschweigend um 12 Monate!).
Bei höherer Gewalt kann das Autohaus weitere 4 Monate verzögern ohne in Verzug zu kommen. Höhere Gewalt muß aber dem Kunden umgehend nach Eintritt bekannt gemacht werden. Solltest Du also keine Nachricht in der Richtung bekommen haben wegen Corona, Chipmangel (ziehen bei deinem Bestelltermin eh nicht, weil bekannt) oder Krieg, gibt es keine höhere Gewalt.
Solltest Du auf Schadensersatz aus sein, ist der laut AGB bei leichter Fahrlässigkeit üblicherweise auf 5% des Kaufpreises begrenzt. Auch hier kannst Du natürlich prüfen, ob wirklich leichte Fahrlässigkeit gegeben ist.
Wenn der Liefertermin von 13 auf 30 Monate erhöht wird, weil man vergessen hat, daß der Enyaq mit Quote verkauft wird, dürfte wohl auch grobe Fahrlässigkeit bei der Angabe des Liefertermins unterstellt werden.
Grundsätzlich mußt du tatsächlich einen Schaden haben und nachweisen und bestrebt sein diesen in Grenzen zu halten (keinen Multivan mieten, Strom aus der PV muß nachweisbar eingespeist sein um gegen Sprit aufgerechnet zu werden).