Beiträge von Hannes1971

    6-05c3a2d3e7a104bcac08c7a8b9dc13c6e43cfd8c.png Zitat von OskarMatzeratt So sieht das auch der Feuerwehrchef von München, der sich über den Vorfall köstlich amüsiert hat.


    Bei der Einführung der Dampflok gab es auch ähnliche Vorbehalte ... Geschichte wiederholt sich.



    Das wird wohl daran liegen, dass die BF München die "offizielle Sichtweise" des Deutschen Feuerwehrverbandes maßgeblich erarbeitet hat

    Mit der Auskunft an den Bürgermeister hat der Feuerwehrchef einen wunderbaren Nachweis seiner Inkompetenz geliefert. Wahrscheinlich die Art von Feierwehr, die die in erster Linie ihren Durst löscht, offensichtlich aber bei Ausbildung und Einsatztaktik nicht auf dem Laufenden ist.


    Hier mal aus erster Hand die offizielle Sichtweise der Feuerwehr:


    - die Brandlast eines BEV ist nicht höher als die eines Verbrenners

    - in den meisten Fällen ist der Akku nicht betroffen

    - wenn ein BEV brennt, wird es gelöscht wie jedes andere Auto auch.


    Unterschied:

    Nach dem Ablöschen muss die Temperatur des Akkus kontrolliert werden. Ist sie über 80 °C oder steigt sie an, mit viel Wasser kühlen. Das heißt: Mit Strahlrohr draufhalten, nicht in irgendwelchen Containern mit Wasser versenken. Wenn die Temperatur gesunken ist und auch nicht mehr ansteigt, ganz normal abschleppen. Auf dem Abstellplatz noch einige Tage mit Sicherheitsabstand zu Gebäuden und anderen Fahrzeugen abstellen.


    Alles andere ist Panikmache und unsinniger Aktionismus. Wenn der Bürgermeister wegen eines PKW-Brandes um die Statik seines Parkhauses fürchtet, muss er es komplett schließen. Ein noirmaler PKW brennt genauso heiß und die Wahrscheinlichkeit eines Brandes ist eher höher.

    So sieht das auch der Feuerwehrchef von München, der sich über den Vorfall köstlich amüsiert hat.


    Bei der Einführung der Dampflok gab es auch ähnliche Vorbehalte ... Geschichte wiederholt sich.

    Das wird wohl daran liegen, dass die BF München die "offizielle Sichtweise" des Deutschen Feuerwehrverbandes maßgeblich erarbeitet hat ;)

    Und damit einen wunderbaren Nachweis seiner Inkompetenz geliefert. Wahrscheinlich die Art von Feierwehr, die die in erster Linie ihren Durst löscht, offensichtlich aber bei Ausbildung und Einsatztaktik nicht auf dem Laufenden ist.


    Hier mal aus erster Hand die offizielle Sichtweise der Feuerwehr:


    - die Brandlast eines BEV ist nicht höher als die eines Verbrenners

    - in den meisten Fällen ist der Akku nicht betroffen

    - wenn ein BEV brennt, wird es gelöscht wie jedes andere Auto auch.


    Unterschied:

    Nach dem Ablöschen muss die Temperatur des Akkus kontrolliert werden. Ist sie über 80 °C oder steigt sie an, mit viel Wasser kühlen. Das heißt: Mit Strahlrohr draufhalten, nicht in irgendwelchen Containern mit Wasser versenken. Wenn die Temperatur gesunken ist und auch nicht mehr ansteigt, ganz normal abschleppen. Auf dem Abstellplatz noch einige Tage mit Sicherheitsabstand zu Gebäuden und anderen Fahrzeugen abstellen.


    Alles andere ist Panikmache und unsinniger Aktionismus. Wenn der Bürgermeister wegen eines PKW-Brandes um die Statik seines Parkhauses fürchtet, muss er es komplett schließen. Ein noirmaler PKW brennt genauso heiß und die Wahrscheinlichkeit eines Brandes ist eher höher.

    Der Juice-Booster bedient so ein wenig die "Angst vorm Liegenbleiben" und ruft dafür auch saftige Preise auf.

    Erfahrende E-Autofahrer behaupten ja, dass man sowas gar nicht braucht.

    Die Gelegenheiten, wo ich so was bräuchte, wären längere Besuche bei meinem Vater, wo (Stand jetzt) die nächste Ladestation in der 10 km entfernten Kreisstadt ist oder in unserem bevorzugten Feriendomizil in Südtirol, wo es im ganzen Ort nur eine 22 kW-Ladesäule in der Ortsmitte gibt.


    Da wäre es natürlich hilfreich, dann man mal eben über Nacht an die Steckdose kann.

    Hannes meinte mit seiner Aussage (denke ich), dass diese Regelung bei einem E-Auto eine sehr gute Regelung für den AG ist, aber nicht mehr unbedingt für Dich, wobei man dann die genauen Umstände kennen müsste.

    So ist es.


    Ich habe mit meinem AG hart verhandelt, da die Leasingrate den "üblichen Rahmen" sprengt. Nach dem Einrechnen der Förderung (direkt) war sie aber wieer "auf Linie", nach dem Vorrechnen der zu erwartenden Einsparungen bei den Betriebskosten (Kraftstoff) sind die zu erwartenden Kosten deutlich günstiger. Dann wer er zufrieden...


    Vielleicht sollten wir weitere Fragen zu Versteuerung von Dienstwagen und Zuzahlungen aber in einen eigenen Thrad auslagern, wenn es da "Gesprächsbedarf" gibt.

    Wir zahlen 1% vom Bruttolistenpreis als Eigenanteil an den AG. Die endgültige Berechnung ist kompliziert aber das macht bei der WP für 1.500 € dann schon ungefähr 12 Euro pro Monat aus. Dafür zahle ich für das Feature wie auch das komplette Auto keine Steuern.

    Bei einem Verbrenner könnte ich das noch verstehen, da du ja durch die Zuzahlung Deinen geldwerten Vorteil quasi auf 0 senkst. Beim BEV geht die Rechnung aber so nicht auf.

    .... weil ja die Wandlung AC nach DC erst im Auto selbst stattfindet.

    Aber die Idee war ja, den von der PV gelieferten Gleichstrom direkt zu nutzen, ohne die Wandlung im Auto, wie beim Schnelllader.


    Wenn das einfach wäre, hätte E3DC die besten Voraussetzungen, da im PV-Speicher der DC-Spannungsregler zum Laden von Li-Ionenakkus ja bereits vorhanden ist.