Beiträge von Hannes1971

    Gestern in der Zeitung gelesen, der Artikel ist leider hinter der Bezahlschranke:


    Sinngemäß: auch die EU hat erkannt, dass Hybride Mogelpackungen sind und die theoretischen CO2-Einsparungen bei weitem nicht erreicht werden. Daher soll das entsprechende Berechnungsverfahren für die Automobilhersteller angepasst werden. Für die CO2-Berechnung auf dem Prüfstand wird im Zyklus 80 % Elektro- und 20 % Verbrenneranteil angenommen. In der Realität liegt der Elektroanteil bei privaten Hybriden bei 46 % und bei Dienst-Hybriden bei 18 %...

    Das sind zwei Themen, die man separat betrachten sollte.


    1. Dienstwagen allgemein: Ich verstehe deinen "Neid". Du musst das aber so sehen: Würde ich vom Unternehmen keinen Dienstwagen zur Verfügung gestellt bekommen, dann wäre mein Gehalt zwangsläufig höher. Als Arbeitnehmer interessiert mich nur das Gesamtpaket, wenn der Arbeitgeber ein Dienstfahrzeug stellen kann und will, dann bin ich eher bereit auf ein bisschen vom Bruttolohn zu verzichten.

    Deine Betrachtungsweise trifft auf diejenigen zu, bei denen der Dienstwagen quasi eine Gehaltserhöhung bedeutet. In vielen Fällen (so wie bei mir) ist der Dienstwagen ein Arbeitsmittel. 2 - 3x die Woche bin ich im Außendienst tätig. Somit brauche ich ein Gefährt, so wie ich auch ein Handy, Laptop, Schreibtisch und Bürostuhl brauche. Komischerweise ist darauf niemand neidisch.


    Da die Firma mir also so oder so ein Fahrzeug als Arbeitsmittel stellen muss ist es in jeder Hinsicht sinnvoll, mir auch die private Nutzung zu ermögliche. Das schont Ressourcen, da ich mir ansonsten noch ein Privatfahrzeug kaufen müsste. In meinem Fall zahle ich (Stand jetzt mit dem Verbrenner) mit der 1%-Versteuerung sogar mehr als ich müsste. Daher schreibe ich Fahrtenbuch (bzw. nutze Vimcar) und hole mir die Differenz zu dem tatsächlich entstandenen geldwerten Vorteil über die Steuererklärung zurück. Das sind Jahr für Jahr ca. 500 Euro...


    Wenn der Enyaq da ist, lasse ich die Fahrtenbuchschreiberei aber sein, lohnt sich bei 0,25%-Versteuerung nicht mehr. Da würde ich nicht mal die Jahresgebühren für Vimcar wieder herausbekommen.

    Man könnte es auch so ausdrücken, dass die Förderung von E-Firmenfahrzeugen in Deutschland und wohl auch in Österreich in einem Maße betrieben wird, der vielleicht schon etwas grenzwertig ist.

    Wobei eine massive Verbreitung von E-Autos auch nur möglich ist, wenn die Firmenflotten entsprechend umgestellt werden.

    Dafür braucht es Anreize für AN und AG.

    Es gab doch mal eine Veröffentlichung, dass ab Mittelklasse aufwärts ca. 80 % der neu zugelassenen Fahrzeuge gewerblich zugelassen werden. Das schließt natürlich Tageszulassungen, Vorführwagen, Mietwagen etc. ein.


    Demnach ist die Förderung von BEV als Dienstwagen das effektivste Mittel, um in diesen Fahrzeugklassen die Elektroquote so schnell wie möglich zu steigern. Nach drei Jahren werden die dann ja (wie bisher die Verbrenner auch) dem Gebrauchtwagenmarkt zugeführt. Würde ich keinen Firmenwagen bekommen, wäre ich auch eher Zweit- als Erstbesitzer...

    Danke dafür.


    Ich denke das Thema wird sich schnell erledigen. Ich plane mit dem Enyaq oft in Parkgaragen zu stehen und auch zu laden. Viele BEV werden in nächster Zeit vor allem als Firmenfahrzeug auf die Straßen kommen, also die klassischen Kunden von Parkgaragen in Großstädten. Beim besten Willen kann ich mir nicht vorstellen, dass die Betrieber auf diese Einnahmen verzichten wollen.

    Meine Heimatstadt ist da auch etwas aufgeschlossener als Kulmbach. In den von der Stadt betriebenen Parkhäusern und auch Tiefgaragen sind jeweils 4 Ladesäulen installiert, an denen Das Laden kostenlos (bis auf die Parkgebühren) ist.

    6-05c3a2d3e7a104bcac08c7a8b9dc13c6e43cfd8c.png Zitat von OskarMatzeratt So sieht das auch der Feuerwehrchef von München, der sich über den Vorfall köstlich amüsiert hat.


    Bei der Einführung der Dampflok gab es auch ähnliche Vorbehalte ... Geschichte wiederholt sich.



    Das wird wohl daran liegen, dass die BF München die "offizielle Sichtweise" des Deutschen Feuerwehrverbandes maßgeblich erarbeitet hat

    Mit der Auskunft an den Bürgermeister hat der Feuerwehrchef einen wunderbaren Nachweis seiner Inkompetenz geliefert. Wahrscheinlich die Art von Feierwehr, die die in erster Linie ihren Durst löscht, offensichtlich aber bei Ausbildung und Einsatztaktik nicht auf dem Laufenden ist.


    Hier mal aus erster Hand die offizielle Sichtweise der Feuerwehr:


    - die Brandlast eines BEV ist nicht höher als die eines Verbrenners

    - in den meisten Fällen ist der Akku nicht betroffen

    - wenn ein BEV brennt, wird es gelöscht wie jedes andere Auto auch.


    Unterschied:

    Nach dem Ablöschen muss die Temperatur des Akkus kontrolliert werden. Ist sie über 80 °C oder steigt sie an, mit viel Wasser kühlen. Das heißt: Mit Strahlrohr draufhalten, nicht in irgendwelchen Containern mit Wasser versenken. Wenn die Temperatur gesunken ist und auch nicht mehr ansteigt, ganz normal abschleppen. Auf dem Abstellplatz noch einige Tage mit Sicherheitsabstand zu Gebäuden und anderen Fahrzeugen abstellen.


    Alles andere ist Panikmache und unsinniger Aktionismus. Wenn der Bürgermeister wegen eines PKW-Brandes um die Statik seines Parkhauses fürchtet, muss er es komplett schließen. Ein noirmaler PKW brennt genauso heiß und die Wahrscheinlichkeit eines Brandes ist eher höher.