Erneuerung ab 30.01.2018 muss jedes Fahrzeug ( Neuwagen ) eine Abblendlicht-Einschaltautomatik verfügen und ihre TFL dürfen nicht mehr zusammen mit den Stand- und Schlusslichtern oder den alleinigen Schlusslichtern brennen. Die Zulassung bleibt aber bei bereits bestehen-den Typengenehmigungen weiterhin ohne Abblendlicht-Einschaltautomatik und mit der alten elektrischen Schal-tung erlaubt.
Nach der Fassung vom 23.5.2008 kann TFL kombiniert werden mit anderen Leuchteinheiten jedoch in Deutschland nicht und das gilt auch Heute im Jahr 2016 wie davor auch schon.