Beiträge von fuppy

    Ich habe am Montag einen neuen geänderten Leasingvertrag von meinem Händler zugeschickt bekommen mit einer um 3000€ reduzierten Sonderzahlung. Ob es nun meine Kommunikation mit Skoda + Händler, der Bild Sparfochs oder das Schreiben unseres Anwalts war, das geholfen hat, weiß ich nicht und ist letztendlich auch egal. Nachdem mein Händler mir im Dezember noch gesagt hatte, dass sie nicht teilnehmen, kam wohl in den letzten Wochen zu viel Druck von verschiedenen Seiten. Ich könnte mir vorstellen, dass es anderen Händlern auch so geht. Daher kann ich nur allen Betroffenen empfehlen, dran zu bleiben und den Druck über verschiedene Kanäle auf Skoda und den Händler hoch zu halten.

    Hallo mvk,

    freut mich für dich! Wann hast du bestellt und wann ist der Auslieferungstermin?
    Danke!

    Hallo zusammen,


    folgende Situation bei mir:

    • Enyaq 85 Anfang Nov. 23 bestellt als Leasingfahrzeug
    • Lieferdatum: Q3/2024 (wg. Anschlussleasing)
    • Erste Reaktion des Händlers nach Veröffentlichung der bekannten Skoda Pressemitteilung war, das sie da nicht mitmachen

    Ich habe nun gestern aufgrund der Posts und Infos der letzten Tage nochmals Kontakt mit dem Händler aufgenommen. Angeblich Zitat "klären Sie gerade noch jeden einzelnen Fall" und wären diesbezüglich nochmals auf mich zugekommen.


    Jetzt stehe ich vor der Entscheidung, entweder abzuwarten, was bei dieser Klärung rauskommt und im Idealfall die 3.000 € trotzdem irgendwie erstattet zu bekommen, oder den Vertrag auf einen Enyaq 60 abzuändern. Ausstattung wäre gleich, jedoch eben alte Software und weniger Reichweite (zur Info: ich fahre aktuell bereits einen Enyaq 60).


    Was würdet ihr machen?

    Vielen Dank oli77 für die Infos!

    2020 hatte sich das OLG München eben auch genau mit dieser Frage beschäftigt und kam zu einem anderen Ergebnis:

    Zitat

    Die Kraftfahrzeugvermietung im Sinne des § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB erachtet das OLG als nicht einschlägig, da hiervon lediglich Fälle erfasst seien, in denen der Unternehmer für einen bestimmten Termin Kapazitäten bereithalte, die er im Fall eines Widerrufs typischerweise nicht mehr anderweitig nutzen könne. Die Kraftfahrzeugvermietung umfasse daher nur die kurzfristige Automiete, nicht aber das langfristige Kfz-Leasing.

    Mit der Begründung des OLG München würde somit kein grundsätzlicher Ausnahmetatbestand eingreifen, so dass ein Widerrufsrecht aus § 312g Abs. 1 BGB bei solchen Verbraucherleasingverträgen bestünde, die außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers oder als Fernabsatzvertrag zustande gekommen sind.

    Wie bereits geschrieben, kannte ich bis heute Morgen das neue Urteil des EuGH nicht. Bis gestern Abend räumte ich einem Widerruf noch gute Chancen ein, aktuell glaub ich eher, dass das unrealistisch sein wird...


    Trotzdem werde ich mal versuchen, darüber mit einem Anwalt zu sprechen... aber bevor ich überhaupt widerrufe, müsste es erstmal wieder bessere Leasingangebote geben, damit es sich überhaupt lohnt zu streiten...

    Zum Thema Widerrufsrecht bei Leasingverträgen gibt es ein aktuelles Urteil von Europäischen Gerichtshof, das so wie ich das lese, leider bestätigt das es kein Widerrufsrecht für Kilometerleasingverträge bei Fernabsatz gibt.


    https://www.beckmannundnorda.d…ne-Kaufverpflichtung.html


    Ich bin aber kein Anwalt und kann mich da auch täuschen. Ich hatte auch mit dem Gedanken Widerruf gespielt. Falls jemand eine aktuelle Auskunft eines Anwalts hat, wäre das sehr interessant für mich.

    Vielen Dank für die Info.


    Ich hatte gestern folgendes hierzu gefunden: https://www.deutscheranwaltspi…heit-durch-den-bgh-24899/


    Dem konnte man eindeutig entnehmen, dass ein Widerrufsrecht besteht. Zugegeben handelte es sich um einen Fall aus 2021. Der von dir zitierte Fall war ist ja erst ein paar Wochen her...


    Ich denke, nur ein Anwalt kann hier schlussendlich Auskunft geben... wird aber auf jeden Fall kein Spaziergang werden...

    Hallo zusammen,

    Ich gehöre auch zu den betroffenen. Enyaq 85 als Privat Leasing Anfang Nov. 23 mit Lieferung in 2024 bestellt. Händler nimmt leider nicht teil.


    Bin gerade um Schadenbegrenzung bemüht, da sich die 3.000 € bei 24 Monaten Vertragslaufzeit ganz schön bemerkbar machen :(


    Der Leasingvertrag wurde komplett via E-Mail- und Telefonkommunikation abgeschlossen. In den ganzen Vertragsunterlagen konnte ich keine Widerrufsbelehrung finden. Somit müsste ich ja laut Fernabsatzgesetz theoretisch noch von dem Vertrag zurücktreten können, oder?


    Danke!