Ich hab nicht ganz verstanden, wo der Michi da Verständnisprobleme zum Inhalt der Antwortmail von geld-für-eauto hat.
Nach deren Ausführungen (und somit sicher auch entsprechend derer AGB) beantragt man dort immer für 2 aufeinanderfolgende Jahre (Abtretungszeitraum). Die Abtretung für das zweite Jahr dieses Zeitraums kann nur durch die Erklärung zur Begrenzung des Abzretungszeitraums auf das aktuelle Kalenderjahr bis zum 15.12. (also quasi 2 Wochen vor der zweiten Einreichung) gestoppt/begrenzt werden. Die Schritte "Kündigung" und "Abmeldung des Fahrzeugs im Portal" sind für diese Begrenzung des Abtretungszeitraums nicht geeignet bzw. bewirken dies nicht, auch wenn aus diesen Schritten des Kunden eine solche Absicht sicherlich abzuleiten ist (was kundenfreundlich wäre).
Bezüglich der vor ein paar Monaten "garantierten" 250€ für 2024 wäre zu prüfen, ob diese evtl. nur Neukunden versprochen wurde, oder auch denen, die bereits früh in 2023 für die Jahre 2023 und 2024 dort beantragt haben.
Ich verstehe den Unmut der Leute, die AGB sind da tatsächlich nicht sehr kundenfreundlich, aber auf den ersten Blick kann ich da keinen "Betrug" erkennen. Ich habe aber auch die Mail mit der 250€-Garantie für 2024 nicht, bin da kein Kunde.