Testbericht ADAC zum Enyaq auf Seite 8: In schnell gefahrenen Kurven leiden die Flanken der inneren Längsprofile, fahren sich in Windeseile ab.
JB_Sullivan : Soviel zum Thema schnelles Durchfahren von Kreisel.
Testbericht ADAC zum Enyaq auf Seite 8: In schnell gefahrenen Kurven leiden die Flanken der inneren Längsprofile, fahren sich in Windeseile ab.
JB_Sullivan : Soviel zum Thema schnelles Durchfahren von Kreisel.
Musste doch glatt selber mal gucken, die wollen echt 98,50€ dafür haben, Wahnsinn.... Woox, da Du ja an der Quelle arbeitest?: bekommt man die denn aber für den 5er als Zivilist bei Straßenverkehrsamt/ Zulassungsbehörde?
Habe jetzt nochmal nachgesehen, lt. Gebühren-Nr. 259 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr dürfen die Zulassungsbehörde 11 Euro für diese Plakette erheben. Darüber hinaus darf lt. § 9a Absatz 4 FZV die Plakette nur von einer Zulassungsbehörde ausgegeben werden.
Zu deiner Frage; Sofern die Voraussetzungen vorliegen, kann jeder diese blaue E-Plakette für ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug beantragen.
Verwechselst Du das nicht mit der Umweltplakette? Zur E-Plakette s. hier https://www.e-plakette.eu/nc/de/bestellshop.html
Nein, ich arbeite auf einer Zulassungsbehörde!
Guter Hinweis - In vielen Fällen dürfte aber der (viel zu hohe) Kaufpreis der deutschen E-Plakette für ausl. Kfz abschreckend sein. Ob sich das bei 98,50 € lohnt? Im Umkehrschluss bedeutet das wohl auch, dass die Vorteile in D dann nur mit dieser Plakette gelten.
Wie kommen die 98,50 € zustande? Die ist bei den Zulassungsbehörden schon ab 5 Euro zu haben.
Das war doch längst geklärt und abgehakt.
Sorry, das habe ich zu spät gelesen
Es gibt kein Verkehrs-(zusatz-)zeichen, das ein E im Kennzeichen vorschreibt. Es zählt ausschließlich die Eintragung in der Zulassung, dass es sich um ein Elektrofahrzeug handelt.
Klar, mit einem E sieht man es besser, aber einem Strafzettel wegen angeblich unerlaubten Parkens an einer Ladesäule kann man per se widersprechen und die Rechtsgrundlage auch belegen. Auch klar, dass das mehr Aufwand bedeutet, aber es gibt auch Fälle, wo trotz des E im Kennzeichen Strafzettel verteilt wurden. Also das E ist rechtlich irrelevant.
Das stimmt so überhaupt nicht. Es ist im EmoG , der StVO und der FZV ganz klar geregelt, dass nur Fahrzeuge mit einem E im Kennzeichen Bevorrechtigungen z.B. beim Parken oder Nutzen einer Bussspur diese auch nutzen dürfen.
Wenn also ein E-Fahrzeug ohne E im Kennzeichen auf solch einem beschilderten Parkplatz steht, kann es ein Bußgeld geben und das zurecht.