Tenor des Artikels: der Autohersteller darf nicht einfach bestellte Merkmale streichen, unabhängig davon ob er die Nichtverfügbarkeit zu verantworten hat oder nicht. Der Kunde hat dann das Recht zur Wandlung.
Exakt. Mercedes probiert das aktuell ja auch gerade bei seinem Luxuskunden siehe https://www.bw24.de/stuttgart/…n-vertraege-91030867.html. Tolle Dinge versprechen und dann sagen "ätsch wir liefern das nicht, du musst trotzdem abnehmen weil wir nix dafür können". Dem ist natürlich nicht so, das werden die Luxuskunden Mercedes auch durch Gerichte noch beibringen.
Offenbar hat Mercedes sogar die Nachlieferung noch zugesagt und damit die Unterschriften für Fahrzeugabnahmen erhalten und kommt hinterher nun damit, dass es entgegen dem Versprechen gar nicht nachrüstbar sei wegen dem schwachen Zentralrechner. Auch das werden die betuchten Kunden nicht so einfach hinnehmen.
Wie man sieht, der Automarkt ist grade überall verheerend.