Es gibt kein Verkehrs-(zusatz-)zeichen, das ein E im Kennzeichen vorschreibt. Es zählt ausschließlich die Eintragung in der Zulassung, dass es sich um ein Elektrofahrzeug handelt.
Klar, mit einem E sieht man es besser, aber einem Strafzettel wegen angeblich unerlaubten Parkens an einer Ladesäule kann man per se widersprechen und die Rechtsgrundlage auch belegen. Auch klar, dass das mehr Aufwand bedeutet, aber es gibt auch Fälle, wo trotz des E im Kennzeichen Strafzettel verteilt wurden. Also das E ist rechtlich irrelevant.
Guckst du hier:
http://www.vzkat.de/2018/Elekt…hrzeuge-Ladestationen.htm
Siehe insbesondere am Ende von Ziffer 8: "55 Euro Verwarngeld auch für Elektrofahrzeuge ohne E-Kennzeichen"
Viel zu lesen aber es zeigt, dass die Bürokratie dir leider nicht Recht gibt, denn wenn es um Ladeplätze geht, dann ist u.U. nur ein Fahrzeug mit E ein Elektrofahrzeug. Einfach verrückt das Ganze.