Dann lies mal das Kleingedruckte …
Service nicht bei Škoda gemacht = Garantie auf die Batterie weg
Sprich keine 8 Jahre mehr
Egal ob Audi VW Cupra - Mercedes oder bmw
So kann und zwingt man eben die Kunden an die Werkstatt.
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Hast Du hierfür einen Link oder Quelle, wo ich das nachlesen könnte?
Ich habe hiernach im Internet gesucht und nicht gefunden.
Bei den Bedingungen für die Garantieverlängerung steht hierzu
"1. Sie haben die Obliegenheit, an Ihrem Fahrzeug alle vom Hersteller vorgesehenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten nach den Vorgaben des Herstellers durchführen zu lassen."
Das gleiche steht auf einer Seite vom ADAC zu den Garantiebedingungen bei Akkus:
"Zu den Auflagen und Regeln gehört im Wesentlichen, dass das Elektroauto rechtzeitig nach Herstellervorschrift gewartet werden muss."
Und entsprechend dieser Seite https://gks-rechtsanwaelte.de/…erkstatt-freie-werkstatt/ gibt es ein BGH-Urteil, dass man den Anspruch auf Garantie nicht verliert, wenn die Wartung nicht durch eine Vertragsverstatt durchgeführt wird.
"Die Karlsruher Richter entschieden, dass eine solche Beschränkung der Garantie unwirksam ist und Kunden damit auch weiterhin einen Garantieanspruch gegen den Hersteller haben – auch dann, wenn Sie ihr Auto in einer „freien“ Werkstatt haben warten lassen (Urteil vom 25. September 2013 – VIII ZR 206/12)."