"ein reines Batterieelektrofahrzeug: ein Kraftfahrzeug mit einem Antrieb,
a)
dessen Energiewandler ausschließlich elektrische Maschinen sind und
b)
dessen Energiespeicher zumindest von außerhalb des Fahrzeuges wieder aufladbar sind,
3.
ein von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug: ein Kraftfahrzeug mit einem Antrieb, der über mindestens zwei verschiedene Arten von
a)
Energiewandlern, davon mindestens ein Energiewandler als elektrische Antriebsmaschine, und
b)
Energiespeichern, davon mindestens einer von einer außerhalb des Fahrzeuges befindlichen Energiequelle elektrisch wieder aufladbar,
verfügt," EMoG
Und warum sollten das Aufladen des Autos meiner Tochter oder eines Freundes nicht zu meinem nicht kommerziellen Nutzen sein? Schließlich muss ich diese Personen dann nicht fahren und kann meine Zeit besser für mich "selber nutzen".