Beiträge von Henning

    "ein reines Batterieelektrofahrzeug: ein Kraftfahrzeug mit einem Antrieb,

    a)

    dessen Energiewandler ausschließlich elektrische Maschinen sind und

    b)

    dessen Energiespeicher zumindest von außerhalb des Fahrzeuges wieder aufladbar sind,

    3.

    ein von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug: ein Kraftfahrzeug mit einem Antrieb, der über mindestens zwei verschiedene Arten von

    a)

    Energiewandlern, davon mindestens ein Energiewandler als elektrische Antriebsmaschine, und

    b)

    Energiespeichern, davon mindestens einer von einer außerhalb des Fahrzeuges befindlichen Energiequelle elektrisch wieder aufladbar,

    verfügt," EMoG

    Und warum sollten das Aufladen des Autos meiner Tochter oder eines Freundes nicht zu meinem nicht kommerziellen Nutzen sein? Schließlich muss ich diese Personen dann nicht fahren und kann meine Zeit besser für mich "selber nutzen".

    Tolle Geschichte - da hat die Förderung ja einen vollen Erfolg gehabt.


    Ansonsten in der Mehrzahl wie ich es mir gedacht habe. Schade, dass man nicht eine breitere Nutzung der Wallboxen fördert, sondern dies sogar verhindert.


    Man bekommt die Förderung ohne "eigenes" E-Auto und darf dann 1 Jahr niemanden laden lassen.

    bei KfW 440 heißt es,

    "

    • Für den Kauf und die Installation von Lade­stationen an privat genutzten Stell­plätzen von Wohngebäuden
    • Für Eigentümer und Wohnungs­eigentümer­gemein­schaften, für Mieter und Vermieter
    • Nicht antrags­berechtigt sind beispiels­weise Unter­nehmen, die Lade­stationen für eine gewerb­liche Nutzung errichten wollen (z. B. als Kunden­park­plätze, zum Laden des Dienst­fahr­zeuges).

    Und weiter...

    • Für Eigentümer und Wohnungs­eigentümer­gemein­schaften, für Mieter und Vermieter
    • ..."

    Ein gewerblicher nutzen ist ausgeschlossen. Nicht das man elektrische Energie verschenkt.

    Das Verbieten der Nutzung für andere ist für mich nicht ganz nachvollziehbar, oder wollten die eine gewerbliche Nutzung damit verhindern. Wäre auch anders möglich oder man erlaubtes im Nachhinein.

    wo genau und was genau steht bei KFW geschrieben? Eine gewerbliche Nutzung soll es im eigendlichem Sinne des Stromverkaufs sicher nicht unter KFW440 geben. Dafür gab und gibt es andere Programme, die viel mehr fördern.

    Meine Besucher laden zu lassen, kann A keiner kontrollieren und B ist doch sicher nicht gemeint.

    da es ein firmenwagen wird, hatte ich ohnehin keine wahl. wichtig ist der liefertermin für uns, es muss bis mitte juni geliefert werden, wg. der fristen bei der österreichischen förderung. na da bin ich mal gespannt.

    der enyaq ersetzt einen superb, fahre also schon länger (5 jahre) skoda. mit dem superb bin ich sehr zufrieden.

    Da bin ich sehr gespannt auf einen Vergleichsbericht. Wir fahren in der Firma auch weiße Superb. Meist 2.0 TDI 6 Gang oder DSG. Sogar 4x4.
    Als der Enyaq angekündigt wurde, habe ich gleich prophezeit, dass unser Abteilungs- 4x4 durch einen Enyaq abgelöst werden wird. Daher hoffe ich du kannst bis Ostern 2022 diese These untermauern.

    Ich hätte meinen schon seit zwei Jahren im Besitz befindlichen go-e 22kW Mobillader an genau die Stelle wieder installiert, an dem nun eine KFW geförderte Box hängt. Der go-e wandert als mobile "Infrastruktur- Notversorgung" in den Kofferraum des Enyaq (wenn er dann kommt). So konnte ich mir den Skoda "Backstein" sparen. Quasi war die Aktion somit eine Nullsumme für mich.

    Meine Testfahrt mit dem ID3 haben mich aber zuversichtlich gestimmt: auf dem Heimweg auf der AB mit 130 km/h (... i.


    PS: Achtung, E-Autofahrer aus Deutschland: angeblich werden die E-Kennzeichen in Österreich von den IGL Kameras nicht als E-Autos erkannt und können zu Strafen bei 130kmh führen.

    Vor Kurzem hörte ich, dass die EU hier eingeschritten ist. Eine Ungleichbehandlung von E-Mobilien ist nicht zulässig. Österreich muss sich nun etwas einfallen lassen.

    Genau, Motorradfahrer haben’s besser, wir müssen immer schon für die anderen mitdenken.....

    Das habe ich ehr anders herum gemeint. Motorradfahrer mussten schon immer für alle anderen mitdenken, die sie eventuell nicht gesehen haben, obwohl sie Vorfahrt gehabt hätten. E-Mobilisten müssen für alle mitdenken, die sie vielleicht nicht hörten.


    Der Unterschied:

    Zweiradfahrer ziehen meist den kürzeren, auch wenn sich im Recht waren und Vorfahrt gehabt hätten (gegen PKW, LKW etc.). Zweiradfahrer zahlen dann mit ihrer Gesundheit.

    E- Mobilisten können sich nicht mehr darauf verlassen, dass die Schwächeren (Fußgänger) sie hören und ihnen Vorfahrt gewähren. E-Mobilisten zahlen dann ein Bußgeld, mit ihrem Führerschein oder Schlimmeres.

    Die Gemeinsamkeit:

    Beide müssen entsprechend vorausschauender und defensiv unterwegs dein, damit es nicht zu Unfällen kommt.


    In diesem Zusammenhang, nutzt AVAS meiner Erfahrung nach ebenso wenig wie ein lautes Motorrad.