Beiträge von Dan54

    Heutiges Update von meinem Händler (Bayern/Deutschland):


    Sie bekommen morgen, 30.03.21, die „interne Schulung“ und dürfen zum ersten Mal einen Live Blick erhaschen. Die Deutschland-Tour der Vorführwagen ist also noch nicht abgeschlossen. Wer Glück und Zeit hat kann vielleicht einen Enyaq in der Oberpfalz in freier Wildbahn aufspüren.


    Unser Fahrzeug (Bestelldatum: 18.01.) hat bereits eine Fahrgestellnummer und befindet sich im „internationalen Transfer“. Dieser könne unterschiedlich lange dauern, insbesondere auch wegen Corona. Eine genauere Angabe sei nicht möglich. Eine Auslieferung an Kunden dürfe davon unabhängig ohnehin nicht vor Markteinführung („nach derzeitiger Planung 24.04.2021“) erfolgen.

    Wenn alles beim Alten bleibt und Skoda planmäßig verfährt wird das Forum daher offenbar (leider) erst in ca. 4 Wochen seine ersten glücklichen Mitglieder zählen dürfen. Wobei ein (ehemaliges?) Mitglied ja schon sein Fahrzeug hatte/gehabt haben soll.

    Was sollten die noch mehr brauchen als einen Scan des Fahrzeugscheins, aus dem klar hervorgeht, dass zu dem Kennzeichen ein BEV gehört?

    Ich kenne mich im Österreichischen Recht nicht wirklich aus. Von daher weiß ich auch nicht, ob es erst zu einer informellen Anhörung kommt, bei der man das „Missverständnis“ ausräumen kann, oder ob direkt der bußgeldbewehrte Bescheid im Briefkasten landet, der mühsam angefochten werden muss, welche Fristen dafür laufen, ob diese Fristen für Deutsche überhaupt mit der deutlichen verlängerten Postlaufzeit einzuhalten sind etc.


    Nach dem gesunden Menschenverstand dürfte eine Kopie des Fahrzeugscheins genügen und wäre auch durchaus praktikabel und sachgerecht. Das ist jedoch weder in D noch in Ö in manchen Fällen der rechtliche Maßstab. :) Daher „hoffe“ ich insoweit auf die Behörden in Ö, dass die einem nicht mehr Steine in den Weg legen (wollen) als nötig, es also im Nachhinein möglichst unbürokratisch bleibt.


    Aber irgendwer wird wohl entsprechende Erfahrungen machen und sie dann hoffentlich mit uns teilen. Zumindest dürften sich die Fälle häufen, wenn die BEV Zulassungen weiter steigen und Ferien wieder mehr oder weniger genutzt werden können. Auch der ADAC wird wohl an dem Thema dranbleiben und im Notfall auch unterstützen. Und vielleicht einigen sich ja auch D und Ö auf Ministerebene auf ein einheitliches Vorgehen, wenn die Anzahl zunimmt.

    Dann müsste das "E" auf den Deutschen Kennzeichen doch sehr hilfreich sein...

    Ich glaube, dass deutsche „E“ auf den Kennzeichen bringt nicht viel. Dieses wird auch Hybrid-Fahrzeugen unter bestimmten Voraussetzungen erteilt (gelten nach EmoG auch als elektrisch betriebenes Fahrzeug). Die Ausnahmeregelung zum „Luft-100er“ gilt meines Wissens nur für reine Elektrofahrzeuge.


    Die Behörden in Ö können daher vom „E“-Kennzeichen nicht unmittelbar auf das Vorliegen der Ausnahmevoraussetzungen schließen. Abgesehen von Marken die ausschließlich reine E-Fahrzeuge anbieten, wie Tesla - da geht es auch ohne „E“ im Kennzeichen.


    Ich denke aber nicht, dass bei einem dt. E-Kennzeichen das Fahrzeugmodell recherchiert und geprüft wird, ob es sich dabei zweifelsfrei um ein reines BEV handelt. Da wird wahrscheinlich erstmal „bequem“ bzw. effizient eine Zahlungsaufforderung geschickt und eine Reaktion abgewartet.


    Ob man mit einem Fahrzeug aus dem VW Konzern o.ä., die auch Hybride produzieren, oder auch mit einem BEV-Eigen(um)bau dann mit Vorlage des Fahrzeugscheins o.ä. nachweisen kann/darf, dass man „befreit“ war, weiß ich nicht. Solange D Hybride und reine BEV/Brennstoffzellen-Fahrzeuge gleichstellt, unabhängig von dem nunmehr vorhandenen Wissen um den tatsächlich elektrischen Fahranteil bei Hybrid-Fahrzeugen, dürfte Ö wohl auf Zahlung oder zumindest Nachweis der Vollelektrifizierung bestehen.