Die Rechnung von Hamburg Energie enthält: Kartennummer, Ladesäule (Adresse) Uhrzeit, geladene Energie. Ich habe also keine Unterscheidung, ob ich ein Auto, oder in Hamburg, mein Fahrrad an der 230V-Steckdose geladen habe.
Beiträge von boerse82
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Derzeit ist die Abgabe von Ladestrom an Mitarbeiter bis 2030 steuerbefreit:
https://www.haufe.de/personal/…s-aufladen_78_426076.html
ZitatDas kostenlose oder verbilligte Aufladen der Batterien von Elektro- bzw. Hybridelektrofahrzeugen im Betrieb des Arbeitgebers ist nach § 3 Nr. 46 EStG steuerfrei, wenn der Arbeitgeber die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt.
Dabei kommt es nicht darauf an, ob es sich um ein Privat- oder Firmenfahrzeug handelt. [...]
Im Mittelpunkt der Begünstigung steht aber das Aufladen privater Elektrofahrzeuge oder Hybridelektrofahrzeuge des Arbeitnehmers beim Arbeitgeber. Die Steuerbefreiung ist weder auf einen Höchstbetrag, noch auf die Anzahl der begünstigten Kraftfahrzeuge begrenzt. Begünstigt ist das Aufladen an jeder ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers oder eines mit dem Arbeitgeber verbundenen Unternehmens. Die Steuerbefreiung gilt übrigens ebenso für Leiharbeitnehmer im Betrieb des Entleihers (BMF, Schreiben v. 29. September 2020, IV C 5 - S 2334/19/10009 :004).