Im gewerblichen Umfeld regelt das die DGUV V3.
Dort ist die Prüffrist für Ortsfeste Anlagen „in Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art“ nach DIN VDE 100 Gruppe 700 1 Jahr. Und dann schauen wir in die DIN und sehen unter Punkt 722: Stromversorgung für Elektrofahrzeuge.
Hat der Elektriker also recht. Zumindest für den gewerblichen Bereich.
https://www.bgetem.de/arbeitss…nlagen-und-betriebsmittel
https://www.baunetzwissen.de/e…r-art-oder-nutzung-152976
Edit: Beim weiterstöbern in der VDE noch einen Punkt gefunden. "DIN VDE 100-737: Feuchte und nasse Bereiche und Räume und Anlagen im Freien". Wenn die Wallbox im Freien hängt, also im Carport oder sogar im Regen, ist auch die 1-Jahresfrist einzuhalten.