Beiträge von boerse82

    Die Ladesäulen haben mit der Kälte kein Problem, aber die Akkus sind kalt und daher läßt das BMS bei kaltem Akku nur langsamere Ladung zu.

    Das würde ich so nicht unterschreiben.

    Mir ist es im letzten Winter mehrmals passiert, dass bei Frost die Ladekarten von verschiedenen öffentlichen Ladesäulen nicht erkannt wurde. Also nicht abgewiesen, sondern die Säule reagierte einfach nicht, wenn ich die Karte vor gehalten habe.

    Wenn dem so ist, ist es wohl eine Sharan-Spezialität wegen der Schiebetür. Bei einem schiebetürlosen Auto habe ich noch keine Warnlampe für die Tankklappe gesehen.

    Also beim Caddy ist es so, dass man die Schiebetür nicht ganz aufbekommt, wenn der Tankdeckel offen ist. Das ist aber rein mechanisch gelöst.

    M.E.n. Regelt die VDE aber nur, was als „anerkannter Stand der Technik“ und bei der Ausführung durch e8nen Fachbetrieb als „fachgerecht“ erwartet werden kann. Eine Verpflichtung zu deren Anwendung gibt es aber wohl nicht (weder seitens des Handwerkers) noch seitens des Kunden.

    Ja, das stimmt. die VDE regelt erstmal nur die Ausführung. Wie ich aber geschrieben habe, regelt im gewerblichen Umfeld die DGUV V3 (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Vorschrift 3) die Prüffristen. Und diese Vorschrift sagt, dass Anlagen die unter DIN VDE 100-722 und DIN VDE 100-737 (und andere) fallen und nach dieser VDE-"Norm" montiert und in betrieb genommen worden, einmal im Jahr geprüft werden müssen.

    Ich hab gestern einmal mit meiner Elektromeister-Kollegin gesprochen. Wir sind uns beide nicht ganz sicher, wann die DGUV V3 anzuwenden ist. Im privaten Umfeld nicht. Im gewerblichen schon.

    Ist jetzt aber die Wallbox an meinem Privathaus, mit der ich meinen Privatwagen für eine Dienstreise auflade privat oder gewerblich?


    Zitat


    Ein Elektriker, der mir das aber nicht nur anbietet, sondern mir einreden will, ich sei dadurch zu einem Wartungsvertrag verpflichtet, hätte bei mir wohl das letzte mal gearbeitet.

    Ich würde den Elektriker erstmal in Schutz nehmen. Unsere Elektriker sind zu 95% im gewerblichen Umfeld unterwegs. Montagen in Privathaushalten sind bei denen die extreme Ausnahme. Für die ist es ganz normal, dass die elektrische Anlage bestimmen Prüffristen unterliegt. Da kommt also erstmal prinzipiell auf jede Anlage der Aufkleber "nächste Prüfung am:" Da müssten die schon extra drüber nachdenken, dass man das im Privathaushalt weglassen müsste.

    Im gewerblichen Umfeld regelt das die DGUV V3.

    Dort ist die Prüffrist für Ortsfeste Anlagen „in Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art“ nach DIN VDE 100 Gruppe 700 1 Jahr. Und dann schauen wir in die DIN und sehen unter Punkt 722: Stromversorgung für Elektrofahrzeuge.


    Hat der Elektriker also recht. Zumindest für den gewerblichen Bereich.

    https://www.bgetem.de/arbeitss…nlagen-und-betriebsmittel

    https://www.baunetzwissen.de/e…r-art-oder-nutzung-152976


    Edit: Beim weiterstöbern in der VDE noch einen Punkt gefunden. "DIN VDE 100-737: Feuchte und nasse Bereiche und Räume und Anlagen im Freien". Wenn die Wallbox im Freien hängt, also im Carport oder sogar im Regen, ist auch die 1-Jahresfrist einzuhalten.