M.E.n. Regelt die VDE aber nur, was als „anerkannter Stand der Technik“ und bei der Ausführung durch e8nen Fachbetrieb als „fachgerecht“ erwartet werden kann. Eine Verpflichtung zu deren Anwendung gibt es aber wohl nicht (weder seitens des Handwerkers) noch seitens des Kunden.
Ja, das stimmt. die VDE regelt erstmal nur die Ausführung. Wie ich aber geschrieben habe, regelt im gewerblichen Umfeld die DGUV V3 (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Vorschrift 3) die Prüffristen. Und diese Vorschrift sagt, dass Anlagen die unter DIN VDE 100-722 und DIN VDE 100-737 (und andere) fallen und nach dieser VDE-"Norm" montiert und in betrieb genommen worden, einmal im Jahr geprüft werden müssen.
Ich hab gestern einmal mit meiner Elektromeister-Kollegin gesprochen. Wir sind uns beide nicht ganz sicher, wann die DGUV V3 anzuwenden ist. Im privaten Umfeld nicht. Im gewerblichen schon.
Ist jetzt aber die Wallbox an meinem Privathaus, mit der ich meinen Privatwagen für eine Dienstreise auflade privat oder gewerblich?
Zitat
Ein Elektriker, der mir das aber nicht nur anbietet, sondern mir einreden will, ich sei dadurch zu einem Wartungsvertrag verpflichtet, hätte bei mir wohl das letzte mal gearbeitet.
Ich würde den Elektriker erstmal in Schutz nehmen. Unsere Elektriker sind zu 95% im gewerblichen Umfeld unterwegs. Montagen in Privathaushalten sind bei denen die extreme Ausnahme. Für die ist es ganz normal, dass die elektrische Anlage bestimmen Prüffristen unterliegt. Da kommt also erstmal prinzipiell auf jede Anlage der Aufkleber "nächste Prüfung am:" Da müssten die schon extra drüber nachdenken, dass man das im Privathaushalt weglassen müsste.