Auch wenn es vollkommen korrekt ist, so wird es jedoch an der Umsetzbarkeit scheitern.
Wie will das Finanzamt denn den BLP zum Zeitpunkt der Zulassung feststellen?
Das Fahrzeug kann doch gar nicht mehr (nicht mal annähernd) so bestellt werden wie vor einem Jahr.
Selbst wenn der Prüfer richtig Ehrgeiz entwickelt und den Wagen versucht im Konfigurator nachzubauen. Er wird in den seltensten Fällen ein passendes Auto zusammenstellen können.
Dann kann er noch bei einem Skoda Händler ein Angebot anfordern. Auch da wird in den meisten Fällen kein passendes Auto bei rauskommen.
Also, was soll er denn machen? Schätzen? Einfach mal pauschal die Inflationsrate einkalkulieren? Bitte, ich möchte das wirklich wissen.
Das Gesetz ist absolut eindeutig und ihr habt alle vollkommen Recht. Aber wie zur Hölle soll der Prüfer das noch nachvollziehen?
Da habe ich bisher keine Idee gelesen, wie das Finanzamt das anstellen möchte. Wenn hier jemand plausibel darlegen kann, wie das funktionieren soll und vielleicht sogar schon mal etwas ähnliches erlebt, bin ich der erste der sagt: "Alles klar. Leuchtet ein. Danke." Aber bisher lese ich immer nur: Ja, aber im Gesetz steht....
Das ist schön und gut, aber wie soll das Gesetz denn in dem konkreten Fall angewendet werden?
Und dann wird es wie immer im Leben laufen, wenn Menschen arbeiten. Weg des geringsten Widerstands
Der Prüfer wird sich wohl oder übel mit dem Preis im Kaufvertrag oder der Leasinggesellschaft zufrieden geben müssen.
Aber ich habe eh gerade ein wenig Zeit und werde mal ein paar befreundete Steuerberater dazu befragen.
Dank meines Berufes kenne ich da genügend, um genügend "Meinungen" zu bekommen.