Gute Neuigkeiten für Zulassungen in 2022 !
Die Verlängerung der Innovationsprämie wurde heute im Bundesanzeiger veröffentlicht:
"Änderung der Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen
(Umweltbonus)
Vom 24. November 2021
......."
"2. In Nummer 4 Satz 2 (erster Spiegelstrich) wird die Jahreszahl „2021“ jeweils durch „2022“ ersetzt.
3. In Nummer 4 Satz 5 (erster Spiegelstrich) wird die Jahreszahl „2021“ durch „2022“ ersetzt.
......."
Der relevante Absatz sollte also ab 01.01.2022 folgendermassen lauten:
"........
4 Art und Umfang der Förderung
– Die Finanzierung des Umweltbonus erfolgt zur Hälfte durch den Automobilhersteller (Herstelleranteil am Umwelt-
bonus) und zur Hälfte durch einen Bundeszuschuss (Bundesanteil am Umweltbonus). Hiervon ausgenommen sind
neue Fahrzeuge, die nach dem 3. Juni 2020 und bis zum 31. Dezember 2022 erstmalig zugelassen werden sowie
junge gebrauchte Fahrzeuge, deren Erstzulassung nach dem 4. November 2019 und die Zweitzulassung nach dem
3. Juni 2020 und bis zum 31. Dezember 2022 erfolgt. Die genannten Fahrzeuge erhalten eine Innovationsprämie, bei
der der im Folgenden jeweils genannte Bundesanteil am Umweltbonus verdoppelt wird und der Herstelleranteil
unverändert bleibt. Nicht erfasst hiervon ist der Bundesanteil in der Fassung der Förderrichtlinie vom 28. Mai 2019.
Ein Antrag auf Förderung durch die Innovationsprämie ist bis einschließlich 31. Dezember 2022 möglich.
........"
War das denn wirklich so schwer?