Dein ULT ist doch 10/22 oder ?? Warum quatscht dein Händler dann was von 23????? Der Lieferverzug richtet sich nach dem ersten ULT. Du könntest also Mitte Dezember Lieferverzug anmahnen. Dir steht dann zwar keine Ersatzmobilität zu (das ist reine Kulanz). Aber Du könntest Ende Dezember (Ablauf der 14tägigen Nachfrist Schadensersatzansprüche geltend machen. Das sollte der Händler wohl wissen.
Moment , hab ich das richtig verstanden, obwohl ich keinen verbindlichen Liefertermin erhalten habe, kann ich Schadensersatzansprüche geltend machen?
Das wäre bei mir nicht ganz unrelevant, da ich (Stand heute) meinen Enyaq frühestens am 10.1.23 erhalten werde, (ULT bei Bestellung war 10/22), und mir ja nun aller Wahrscheinlichkeit 1500€ Förderung durch die Lappen gehen.