Dann zitiere ich mal aus Deinem verlinkten Artikel:
Ab wann ist eine Sitzerhöhung erlaubt?
Nach der Kindersitznorm UN ECE Reg. 44 gehört eine Sitzerhöhung zu den Kindersitz-Gewichtsklassen II und III. Das bedeutet, dass das Kind nicht vor einem Mindestgewicht von 15 Kilogramm eine Kindersitzerhöhung im Auto nutzen darf.
Die aktuellste Norm UN ECE Reg. 129 richtet sich dagegen nicht nach dem Gewicht, sondern nach der Größe des Kindes. Die Kindersitzhersteller entscheiden, für welche Körpergrößen ihre Sitze geeignet sind.
Wenn Sie eine Kindersitzerhöhung ohne Rückenlehne nutzen wollen, gilt: Seit 2017 sind alle neu zugelassenen Sitzerhöhungen dieser Art nur noch für Kinder erlaubt, die über 125 Zentimeter groß sind und mindestens 22 Kilogramm wiegen. Kindersitzerhöhungen,
die vor 2017 ihre Zulassung erhalten haben, dürfen aber noch verkauft und
weiterhin genutzt werden.
Gewicht und Größe hat sie
weiter im Text:
So sorgen Sie für maximale Sicherheit
Für maximale Sicherheit muss das Kind in der Sitzerhöhung mit Rückenlehne richtig angeschnallt und der Gurtverlauf an die Größe des Kindes angepasst werden. Dabei sollten Sie Folgendes beachten:
- Kindersitzerhöhungen dürfen nur mit einem Dreipunktgurt verwendet werden
- Der Schultergurt muss mittig über die Schulter verlaufen
- Der Beckengurt wird durch die Führungshörner geführt und liegt an den Hüftknochen oder gerade über den Oberschenkeln
- Sowohl Schulter- als auch Beckengurt müssen auf der Seite des Gurtschlosses durch das Führungshorn verlaufen (nur für wenige Kindersitze ist vorgesehen, den Beckengurt über die Hörnchen zu führen. Bitte beachten Sie die Herstelleranleitung!)
- Es darf keine dicke Jacke zwischen Becken und Gurt liegen
- Eine zusätzliche Befestigung mit ISOFIX verbindet den Sitz mit dem Auto und erhöht die Stabilität
Auch das ist alles erfüllt, was ich ja schon schrieb Aber trotzdem danke für Deine Besorgnis zur Sicherheit meiner Töchter