Also, die Abschaltung hat meines Wissens jede Anlage.
bis zu einer gewissen Größe konnte man sagen, man verzichtet auf die
Abschaltmöglichkeit unter der Bedingung, dass die Anlage auf
70% Einspeisung gedrosselt wird.
wir haben 2020 die PV installiert und dort musste man bis 30 kWp auf 70% abregeln oder man hat einen RSE verbaut und durfte auf 100% aufmachen. So haben wirs getan. Ab 2023 hat sich die Grenze für den RSE ja auf <30 kWp erhöht und somit muss diese ja nicht mehr regelbar sein. Unser RSE ist immer noch verbaut, da ich den Ausbau persönlich bezahlen müsste und der Stromverbrauch auf Jahre geringer ist als der Elektriker. Dürfte der Netzbetreiber den trotzdem noch nutzen auch wenn die Rechtslage sich verschoben hat ?