Jetzt bring ich mein altes Thema wieder ein. ![]()
Mein BGB Grundwissen sagt mir, dass ein Kaufvertrag dann zustande kommt, wenn eine beidseitige Willenserklärung zustande kommt. Also der eine will Strom für x verkaufen und ich will für den gleichen Artikel x dafür bezahlen.
Wie soll das funktionieren wenn ich dranstecke und nirgends ein Preis erscheint? Und der Umweg über eine App kann es doch auch nicht sein, wenn mit P&C der Ladevorgang automatisch gestartet wird (wahrscheinlich steht in den Nutzungsbedingungen, die ich nicht kenne, dass man jeglichen Blödsinn akzeptieren und bezahlen muss).
Warum muss keine deutlich sichtbare Preisauszeichnung erfolgen? Die heutige Welt kommuniziert doch nach links wie nach rechts. Ist es dann so schwer auf dem Bildschirm zu projizieren, dass man nun für 89ct lädt?
Das Beispiel zeigt doch einmal mehr, dass durch Intransparenz Gewinne auf Kosten des Verbrauchers maximiert werden, um es nicht betrügerische Absicht zu nennen.
So nun Feuer frei die Juristen da draussen