die antworten nur wie Olga in automatisch generierter Weise...
Heute kam tatsächlich eine Antwort vom Bürgerservice Wie zu erwarten Behörden-Sprech ohne das auf meine konkrete Frage eingegangen wird
ZitatCodeAlles anzeigenSehr geehrter Herr ******, vielen Dank für Ihre E-Mail. Nach Rücksprache mit der Fachabteilung können wir Ihnen Folgendes mitteilen: Grundsätzlich liegt der Vollzug des Fahrzeug-Zulassungsrechts nach der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern bei den zuständigen Landesbehörden. Dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr ist es daher verwehrt, zu Einzelfällen Stellung zu nehmen. Allgemein gilt: Gemäß der Anlage 4 Abschnitt 1 Nr. 4 zur Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) sind mehr als acht Stellen (Buchstaben und Ziffern) auf einem Kennzeichen unzulässig. Das "E" für elektrisch betriebenes Fahrzeug und das "H" für ein Oldtimer können auf Antrag dem Kennzeichen zugefügt werden. Ein Fahrzeug, dass den Kennbuchstaben "H" für Historienkennzeichen führen möchte, muss nach den Begriffsbestimmungen § 2 Nr. 22 FZV erstmals vor mindestens 30 Jahren in den Verkehr gekommen sein. Für das "E" ist anzumerken, dass dies nur für Fahrzeuge zulässig ist, die zum Zeitpunkt des Antrags den aktuellen Vorschriften des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) entsprechen. Der zusätzliche Kennbuchstabe "E" wurde erst 2015 eingeführt. Beide Kennbuchstaben gleichzeitig zu führen, ist bisher nicht vorgesehen. Zu beachten ist, dass elektronisch betriebene Fahrzeuge und Historienfahrzeuge steuerlich und auch versicherungstechnisch anders betrachtet werden. Ein anderes Beispiel wäre ein Fahrzeug mit dem Kennbuchstaben "E" oder "H" als Saisonkennzeichen. Bereits jetzt ist es möglich ein Kennzeichen mit dem Kennbuchstaben "E" oder "H" zusätzlich als Saisonkennzeichen zu führen. Dabei ist der angegebene Betriebszeitraum die achte Stelle auf dem Kennzeichen. Das Euro-Feld mit dem Sternenkranz samt Erkennungsbuchstaben "D" für Deutschland ist ebenfalls in der FZV in der Anlage 4 geregelt. Für das Euro-Feld ist ein blauer Hintergrund nach DIN 6171-1 zu verwenden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Ihr Bürgerservice Bundesministerium für Digitales und Verkehr Referat Bürgerservice, Besucherdienst Invalidenstraße 44 10115 Berlin