Ich habe noch immer den Arbeitsrapport mit den Teilen und Rechnungsbetrag 0.- oder zusätzlichen Leistungen erhalten.
Vielleicht liegt hier aber auch ein Unterschied zwischen BMW und Skoda, wer weiss.
Ich habe noch immer den Arbeitsrapport mit den Teilen und Rechnungsbetrag 0.- oder zusätzlichen Leistungen erhalten.
Vielleicht liegt hier aber auch ein Unterschied zwischen BMW und Skoda, wer weiss.
Ich habe noch immer den Arbeitsrapport mit den Teilen und Rechnungsbetrag 0.- oder zusätzlichen Leistungen erhalten.
Vielleicht liegt hier aber auch ein Unterschied zwischen BMW und Skoda, wer weiss.
Dieser "Arbeitsrapport" ist doch aber keine Rechnung, die an dich gerichtet ist, sondern nur eine Art Beweis, dass die Werkstatt tätig wurde.
Du selbst hast doch gar nichts gekauft....
Die einzige Stelle, die für die verbauten Teile einen Garantieanspruch o.ä. haben könnte, wäre die, die letztendlich diese Teile gekauft/bezahlt hat. Mit deinem Garantieanspruch für die Gesamtleistung, die ja zudem noch Arbeitseinsatz beinhaltet, hat das nichts zu tun.
Wenn an deinem Wagen ein Umlenkhebel nicht mehr richtig funktioniert, weil er verbogen ist, hast du keinen generellen Anspruch auf einen neuen Hebel. Wenn der Hersteller es vorsieht, kann es sogar genügen, wenn die Werkstatt den Hebel aufgrund der Garantie, repariert/zurecht biegt.
Warum also solltest du einen Anspruch auf die ansonsten übliche Garantie von neuen Einzelteilen haben?
Der Hersteller /Werkstatt muss ihre Garanatiezusagen erfüllen. Mehr nicht. Der wird nicht auf eigene Kosten den Garantiezeitraum in Teilen verlängern.
Das war aber eindeutig eine Versicherung, auch wenn die sich Anschluss-Garantie nennt.
Wenn man ein Garantieverlängerung als Option bei der Konfiguration des Neu-Fz wählt, ist das eine "echte" verlängerte Werksgarantie, für die es keine Versicherungsscheine o.ä. gbt und die definitiv, wie die Standard-Werksgarantie auch, ausschließlich an das Fz und nicht an den Halter gebunden ist.
Die ist Teil der Fahrzeugausstattung und taucht demensprechend, z.B. in der Aufttragsbestätigung für das Fahrzeug unter "Mehrausstattungen" inkl. Ausstattungskürzel auf.
Hast du eine belastbare Quelle für deine Behauptung im ersten Satz?
Nein, hast du nicht, du bist definitiv nicht daneben gesessen, als die Verträge/Aufträge etc. unterschrieben wurden - ich sollte das zweifelsfrei wissen
Interessant ist, dass du danach das beschreibst, was in meinen Fällen (insgesamt 4x die "Mehrausstattung" für 4 Skoda Neuwagen, ausgewiesen auf der AB) zutrifft, obwohl du zunächst . . . s.o.
In meinem Umfeld wird sowas gerne als Dampfplaudern bezeichnet, mir fehlt aktuell ein etwas freundlicherer Begriff.
Wichtig ist: es hat immer reibungslos funktioniert, bei irgendwelchen Reparaturen nach den ersten zwei Jahren hat meine Werkstatt (Kommentar immer der gleiche: "Das läuft ja wie immer auf Garantieverlängerung") direkt mit dem Skoda Versicherungsdienst abgerechnet, die wiederum haben mich innerhalb von 3 Wochen darüber informiert, was in welcher Höhe reguliert wurde - solange es da keine Auseinandersetzung juristischer Natur gibt, ist es mir schnuppe, welcher Begriff dafür benutzt wird.
Aber gedanklich behandle ich es wie eine Versicherung, also eine Wette: iss nix, hat man das Geld umsonst ausgegeben - tritt der "Versicherungsfall" ein, kann es jeden Cent wert sein, was zwei Mal der Fall war, die beiden anderen Neuwagen sind noch innerhalb der gesetzlichen Garantie.
Um vielleicht noch etwas Licht ins Dunkel zu bringen zwei Links von meiner Seite.
1. Hier nochmal die Definition von Garantie und Gewährleistung, *klick mich*.
2. Hier eine kurze Beschreibung, ob es bei einem Gewährleistungsfall zu einer Verlängerung der Gewährleistungsfrist kommt *klick mich*. Kurz zusammengefasst, es kommt auf den Einzelfall an, sofern nicht explizit eine Anerkenntnis der Mängelbeseitigungspflicht vorliegt.
Der für manche hier (einschließlich meine Wenigkeit) springende Knackpunkt ist der Unterschied, dass die Garantieverlängerung ab Werk ans Fahrzeug gebunden ist. Die Garantieversicherung im Nachgang jedoch an den Halter bzw. Halterin gebunden ist und bei Veräußerung ausserhalb der BRD erlischt.
Da ich leider beim bestellen im August 2021 diesen Unterschied nicht kannte und davon ausging, dass auch die Garantieverlängerung ab Werk bei Veräußerung ins Ausland erlischt, haben wir sie nicht gebucht. Jetzt ärgere ich mich dumm und dämlich.
Das Fahrzeug ist zwar noch nicht ausgeliefert (steht beim Händler) aber "ab Werk" geht nicht mehr.
Darüber hinaus will der (nicht mehr so freundliche) Händler jetzt auch noch 2.200€ dafür, also satte 900€ Aufpreis.
Da ich ein Leasing über 4 Jahre habe und im Nachhinein um 2 Jahre verlängert habe, ist mir relativ egal ob die Versicherung auf mich oder auf das Auto läuft.
Alles anzeigenHast du eine belastbare Quelle für deine Behauptung im ersten Satz?
Nein, hast du nicht, du bist definitiv nicht daneben gesessen, als die Verträge/Aufträge etc. unterschrieben wurden - ich sollte das zweifelsfrei wissen
Interessant ist, dass du danach das beschreibst, was in meinen Fällen (insgesamt 4x die "Mehrausstattung" für 4 Skoda Neuwagen, ausgewiesen auf der AB) zutrifft, obwohl du zunächst . . . s.o.
In meinem Umfeld wird sowas gerne als Dampfplaudern bezeichnet, mir fehlt aktuell ein etwas freundlicherer Begriff.
Wichtig ist: es hat immer reibungslos funktioniert, bei irgendwelchen Reparaturen nach den ersten zwei Jahren hat meine Werkstatt (Kommentar immer der gleiche: "Das läuft ja wie immer auf Garantieverlängerung") direkt mit dem Skoda Versicherungsdienst abgerechnet, die wiederum haben mich innerhalb von 3 Wochen darüber informiert, was in welcher Höhe reguliert wurde - solange es da keine Auseinandersetzung juristischer Natur gibt, ist es mir schnuppe, welcher Begriff dafür benutzt wird.
Aber gedanklich behandle ich es wie eine Versicherung, also eine Wette: iss nix, hat man das Geld umsonst ausgegeben - tritt der "Versicherungsfall" ein, kann es jeden Cent wert sein, was zwei Mal der Fall war, die beiden anderen Neuwagen sind noch innerhalb der gesetzlichen Garantie.
Du hattest geschrieben:
ZitatIch habe bei beiden Fahrzeugen die Auszahlung bekommen, abgeschlossen hatte ich beim Neuwagenkauf, sprich das Geld gibts immer, egal, wann man abschließt.
Beim Neuzwagenkauf (dann holst du m.E. das Fz ab) kannst du eine echte Werksgarantie nicht "abschließen".
"Abschließen" kannst du nur noch einen Versicherungsvertrag.
Die Werksgarantie musst du als Fz-Ausstattung bei der Bestellung als einen unter meist mehreren Punkten "wählen" und die Fz-Bestellung unterschreiben.
U.a. deswegen hatte ich mir erlaubt, davon aus zu gehen, dass du in dem Fall keine echte Werksgarantie hattest.
Zur Rückzahlung:
Ich habe u.a. meinen ehemaligen Skoda Octavia 3, ebenfalls mit auf insgesamt 5 Jahre und 100tkm erweiterter "echter" Werksgarantie bei einem Händler in Zahlung gegeben und diesbezüglich nichts von einer Versicherung erstattet bekommen, obwohl noch mehr als 1 Jahr übrig war.
War ja auch keine Versicherung...,.
Beim ehemaligen Golf 6 hatte ich keine "Werksgarantie" als Fz-Ausstattung gewählt, sondern explizit einen Garantie-Versicherungsvertrag beim Verkäufer ( Volkswagen Versicherungsservice) über 3 Jahre bzw. 100tkm abgeschlossen (mit gesondertem schriftlichen Vertrag).
Diesen Wagen hatte ich vor Ablauf des Vertrages beim selben Händler in Zahlung gegeben. Danach habe ich eine Rückzahlung der Versicherung erhalten.
Damit das gefährliche Halbwissen ein Ende hat, heute kam die Police.
Die Versicherung verbleibt beim Auto. Verkauft man das Auto vor Ende des Versicherungszeitraumes wird das zuviel gezahlte Entgelt erstattet. Ich nehme an, es wird dann dem neuen Besitzer in Rechnung gestellt. Anbei mal zwei Kopien
Laemat: Den QR Code würde ich unkenntlich machen!
Gerade mal geschaut, damit kommt man nur zur Hauptseite
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