Jener Alex aus M ist nebenbei auch noch "Miterfinder" von "carbonify" und die haben mir 340 EUR für meine THG Quote verschafft. Da verzeihe ich ihm seinen Lapsus gerne.....
Charging Day`s Skoda Enyaq - Erfahrungen und Probleme an und mit Ladesäulen
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Das war bei dem YT Video das Problem: auf dem "Ladeplatz" stand ja ein Auto mit E-Kennzeichen. Der hat nur nicht geladen. Aber an dieser Stelle war das in M rechtlich absolut in Ordnung.
Und dagegen verstoßen wird gestraft. Musste ein Kollege von mir in München erfahren. Am Elektroautooarkplatz während des Ladens mit angesteckten Kabel gestraft weil das E-Kennzeichen fehlte (ist halt eine österreichische Autonummer). Er besorgt sich jetzt die blaue? E-Plakette für Ausländer...
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Am Elektroautooarkplatz während des Ladens mit angesteckten Kabel gestraft weil das E-Kennzeichen fehlte
Da war das Ordnungsamt ja mal wieder richtig intelligent unterwegs
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Da war das Ordnungsamt ja mal wieder richtig intelligent unterwegs
Oder einfach konsequent.
Wenn es entsprechend beschildert ist, sind sie im Recht.
Das sieht ein Petrolhead (Der das Ladekabel nicht sieht), und parkt auch da. Weil er ja gesehen hat, dass das Ordnungsamt Ausnahmen macht.....
Und dann ist das Geschrei groß. Von E-Fahrern, die die Säule brauchen.
Wer sich KEIN E-Kennzeichen am BEV (oder PHEV) holt, macht das bewusst.
Und muss dann:
A: sich an Regeln halten
B: mit den Konsequenzen leben
Ergänzung: Und da müssen sich auch ausländische Fahrer dran halten. Wir müssen uns im Ausland auch an Regeln halten. Gerade als Deutsche in CH und AT....
Behörden-Bashing ist immer sehr leicht. Zu Ende denken wird oftmals "vergessen".....
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In AT gibt es keine E-Schilder. Da kannst du noch lange versuchen eines zu bekommen. Gibt es auch in der CH nicht.
Ein bisschen mitdenken sollte man aber schon. Ist ein Auto eingesteckt, dann weiss man dass es zumindest ein Hybrid ist. Das ist ein gewaltiger Unterschied zum Verbrenner, was das Anrecht auf den Platz angeht. (Über die Effizienz der PHEVs kann man streiten)
Aber der gesunde Menschenverstand schwindet immer mehr bzw. ist teilweise schon inexistent.
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Behörden-Bashing ist immer sehr leicht. Zu Ende denken wird oftmals "vergessen".....
Auch Behörden haben Ermessensspielraum, auch wenn sie selektiv vorgeben keinen zu haben.
Der Sinn und Zweck eines Gesetzes ist oftmals klar. An einer E-Ladesäule sollen E-Autos laden können, ohne dass sie von Verbrennern (die dort nicht laden müssen) die Säule blockieren.
Wenn also ein Auto (E-Kennzeichen oder nicht) an der E-Ladesäule angesteckt ist, ist es ganz eindeutig als E-Auto zu erkennen, für den das Gesetz gemacht ist.
Wenn ein Auto ohne E-Kennzeichen nicht angesteckt ist, dann ist es nicht eideutig ein E-Auto. In diesem (!) Fall finde ich ein Knöllchen richtig.
Wenn aber das E-Auto durch das angesteckte Ladekabel eindeutig als E-Auto zu erkennen war, ist das Behördenbashing völlig zurecht. Denn sie mögen auf dem Papier Recht haben, aber dem Geist und Sinn der Vorschrift über die sie wachen sollen, haben sie einfach nicht berücksichtigt.
Das Bashing hätten sie sich in diesem Fall selbst zuzuschreiben.
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Und dagegen verstoßen wird gestraft. Musste ein Kollege von mir in München erfahren. Am Elektroautooarkplatz während des Ladens mit angesteckten Kabel gestraft weil das E-Kennzeichen fehlte (ist halt eine österreichische Autonummer). Er besorgt sich jetzt die blaue? E-Plakette für Ausländer...
Hängt sehr stark von der Beschielderung ab. Ist dort ein Schild mit dem Sinnbild Auto+Stecker und der Rest der Beschielderung stimmt, hat er Pech gehabt. Steht da "Elektroauto" geschrieben, dann sind es alle eAutos, auch die ohne E-Kennzeichen
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Es war schon korrekt. Es fehlte das E. Augenmaß bei der Amtshandlung ist allerdings nicht erkennbar. Ein Auto das lädt, das wäre wohl im Sinne der Verordnung gewesen, verordnet würde allerdings ein nötiges E am Kennzeichen.
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gibt ja auch Hybrid's die kein E Kennzeichen mehr bekommen, weil zu wenig Speicherkapazität
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gibt ja auch Hybrid's die kein E Kennzeichen mehr bekommen, weil zu wenig Speicherkapazität
Aber älteren Hybriden, die aufgrund der damaligen Bestimmungen einmal ein E-Kennzeichen hatten, wird dieses aufgrund neuerer Bestimmungen nicht aberkannt werden
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