Aus meiner Sicht muss gemeinsam eine Lösung gefunden, dass letztendlich theoretisch alle Fahrzeuge in der Tiefgarage geladen werden können. Und das bedeutet, dass nun mit den schon vorhandenen WallBox-Nutzern sowie der Hausverwaltung eine Lösung gefunden wird, die eine WallBox-Nutzung für alle ermöglicht — und das wird m.E. nur mittels eines Last-Managements möglich sein.
Keine Möglichkeit für eine eigene WB in der Tiefgarage
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Wenn Wallboxen wie Open WB oder Zappi im Master-Slave Betrieb geteilt werden, dann meine ich, kann man die Gesamtleistung der angeschlossenen Boxen begrenzen.
D.h. wenn die Installation in der TG derzeit nur 22kW zulässt und 4 Boxen angebracht sind, dann liefern diese halt maximal 5,5 kW.
Ich würde in diese Richtung denken.
Viel Erfolg
Michael
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Wenn Wallboxen wie Open WB oder Zappi im Master-Slave Betrieb geteilt werden, dann meine ich, kann man die Gesamtleistung der angeschlossenen Boxen begrenzen.
D.h. wenn die Installation in der TG derzeit nur 22kW zulässt und 4 Boxen angebracht sind, dann liefern diese halt maximal 5,5 kW.
Ich würde in diese Richtung denken.
Viel Erfolg
Michael
Da wäre ein Lademanagement die bessere Lösung, weil es flexibel die Ladeleistung zuteilt in Abhängigkeit von der Anzahl der gleichzeitig ladenden Fahrzeugen. Und so teuer ist das auch nicht. ca. 1500 für das Lademanagement.
Bei den Wallboxen wäre theoretisch die VW/Skoda Connect oder Pro anschließbar. Theoretisch, weil die Interoperabilität zwischen Lademanagement und Wallbox oft trotz Standard nicht funktioniert. Vermutlich muss man da eine Lösung von einem speziellen Anbieter genommen werden und dann wird es wieder teurer.
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oha, auf das Land hatte ich gar nicht geachtet ...
wie oben schon erwähnt, kann das Last-/Lademanagement auch ein verbindlicher Ladeplan sein, den man sich gemeinsam ausdenkt, man muss halt reden.
Was ich aber noch erwähnen will, weil ich es auch nicht auf dem Radar hatte: Mein Verwalter wies mich auf den Schadensfall hin, wie das mit der Versicherung aussieht. Entweder muss die Gebäudeversicherung mit ins Boot geholt werden (was dann wieder alle Wohnungseigentümer trifft), oder aber die KFZ-Versicherung deckt das ab. Bei mir übernimmt die KFZ-Versicherung die Schäden, die der Betrieb des KFZ verursacht (z.B. an der WB oder im Umfeld) ... und das Laden gehört zum Betrieb.
Das kann aber in CH auch wieder anders sein, wollte es nur der Vollständigkeit halber erwähnt haben.
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Wenn mehr Bedarf an WB in der Anlage gibt, könnten ggf. vorhandene Parkplätze vor der TG als E-Parkplätze mit Ladesäulen ausgewiesen werden. Müssten ja keine Schnelllader sein und nicht für die Öffentlichkeit.
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Ich kann dazu noch ergänzen, dass die Verwaltung nachträglich zugesagt hat, sowohl Angebote für das Lastmanagement, die Installation desselben als auch die eventuelle Vermietung von WB's durch verschiedene Anbieter zu prüfen, da in der Zwischenzeit 2 weitere Interessenten dazu gekommen sind. Die Tiefgarage hat ca. 80 Plätze und wir sind mehrheitlich Miteigentümer. Die Anlage ist 6 jährig.
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da in der Zwischenzeit 2 weitere Interessenten dazu gekommen sind. Die Tiefgarage hat ca. 80 Plätze und wir sind mehrheitlich Miteigentümer. Die Anlage ist 6 jährig.
Und mit einem etwas weiteren Blick in die Zukunft wird die Zahl der E-Mobilisten auch in dieser Wohnanlage noch weiter erheblich steigen.
Inwieweit hier eine groß angelegte Aufrüstung für (sehr gewagt) Alle, und unter Beteiligung des Energierversorgers mittels entsprechend potenter Leitungen und Bereitstellung zu erwartender Lasten, angedacht wird, müssen Eigentümer, Verwaltung, etc. entscheiden.
Spätestens, wenn auch in CH keine Verbrenner mehr zugelassen sind, kommt diese Frage unweigerlich wieder auf den Tisch.
Heute zwei, im November noch zwei, in 2022 dann noch neun, in 2023 dann noch X, das ist alles "Mumpitz" und unter den gegenwärtigen Voraussetzungen nicht umsetzbar, weil Stückwerk, welches am Ende für Keinen mehr eine halbwegs akzeptable Menge an Watt übrig lässt.
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oha, auf das Land hatte ich gar nicht geachtet ...
wie oben schon erwähnt, kann das Last-/Lademanagement auch ein verbindlicher Ladeplan sein, den man sich gemeinsam ausdenkt, man muss halt reden.
Was ich aber noch erwähnen will, weil ich es auch nicht auf dem Radar hatte: Mein Verwalter wies mich auf den Schadensfall hin, wie das mit der Versicherung aussieht. Entweder muss die Gebäudeversicherung mit ins Boot geholt werden (was dann wieder alle Wohnungseigentümer trifft), oder aber die KFZ-Versicherung deckt das ab. Bei mir übernimmt die KFZ-Versicherung die Schäden, die der Betrieb des KFZ verursacht (z.B. an der WB oder im Umfeld) ... und das Laden gehört zum Betrieb.
Das kann aber in CH auch wieder anders sein, wollte es nur der Vollständigkeit halber erwähnt haben.
Ein verbindlicher Ladeplan, der nur auf vertragliche und nicht technisch abgesicherte Zusagen beruht, ist in Deutschland nicht zulässig.
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Sorry, das hatte ich auch übersehen, daß die Geschichte ja in der Schweiz spielt!
Ich hoffe aber, daß es eine Lösung gibt, die für alle WB-Besitzer und -Interessenten passt und ohne zu großen Aufwand realisierbar ist. Die Eidgenossen sind da hoffentlich kreativer.
Hier in Berlin (D) z.B. sind die Tiefgaragenstellplätze alle eindeutig den jeweiligen Wohnungen zugeteilt und das ist alles in der Teilungserklärung so festgehalten. Die von @anno53 erwähnte Lösung eines evt. sinnvollen Tauschs von TG-Plätzen würde dann zwangsweise dazu führen, daß sich alle Eigentümer beim Notar einfinden dürfen, um eine geänderte Teilungserklärung zu erstellen (nach vorheriger Entscheidung in der Eigentümerversammlung natürlich). Und sämtliche Wohnungskaufverträge (sofern mit TG-Stellplatz) müssten dann auch noch notariell geändert werden nebst korrigierter Einträge im Grundbuch. Det wird teuer! Der einzige, der dabei einen Schnitt macht, ist der Notar (sowieso mein Traumberuf im nächsten Leben)
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Skullz101
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