Keine Möglichkeit für eine eigene WB in der Tiefgarage

  • Als ich als Neuling mein 1. Elektrofahrzeug nach langem überlegen bestellte, rechnete ich, mit der Installation einer WB in unserer Tiefgarage. Nun erhielt ich von der Verwaltung die Mitteilung , dass mit 2 bereits installierten WB's das Maximum erreicht sei und zuerst über ein Lademanagement beraten werden müsse.

    Meine Frage ist nun, gibt das für mich ein Problem, ausser dass ich immer Fremd tanken muss? Oder gibt es noch eine andere Lösung?

  • Grundsätzlich gilt inzwischen, daß sich Eigentümergemeinschaften nicht mehr gegen den Wunsch eines Eigentümers oder Mieters zur Installation einer Wallbox sperren können, solange der jeweilige Eigentümer oder Mieter bereit ist, die Kosten hierfür zu übernehmen. Allerdings kann das im Einzelfall sehr teuer werden, wenn z.B. bei der Installation mehrerer Wallboxen die Hausanschlüsse ggfs. verstärkt werden müssen oder aufwendige neue Verkabelungen und Verteilerschränke erstellt werden müssen. Die zuständigen lokalen EVU's könnten auch ein Hindernis sein, falls ihre installierten Unterverteilungen nicht mehr genug Reserve hätten (was ich aber bei einer zusätzlichen 11 kW Box stark bezweifeln würde).


    Ich kenne die Gegebenheiten in Deiner Wohnanlage nicht (wie viele Einheiten, TG-Stellplätze, usw.) , aber aus der Antwort der Verwaltung kann man annehmen, daß sie eine Überlastung der Hausinstallation durch weitere Wallboxen befürchten). Sie haben ja auch schon einen möglichen Lösungsweg aufgezeigt, nämlich das Lastmanagement. Das heißt ja nichts weiter, als daß die zur Verfügung stehende Leistung aufgeteilt wird auf die Anzahl der installierten Wallboxen. Sind z.B. vier Stück à 11 kW installiert, es stehen aber nur max. 22 kW an Leistung zur Verfügung, dann könnten alle vier Nutzer bei gleichzeitigen Laden eben jeweils nur mit 5,5 kW laden (beim ENYAQ wäre das identisch mit der Einstellung "reduzierte Ladeleistung"), oder zwei Nutzer können mit max. 11 kW laden, die zwei anderen wären dann gesperrt.


    Du solltest das Thema noch nicht aufgeben, sondern mit der Verwaltung erst einmal klären, wo die technischen Hindernisse für die Installation zusätzlicher Lademöglichkeiten liegen. Beim Thema "Lademanagement" könnten sich natürlich andere Nutzer sperren, weil sie immer die vollen 11 kW Ladeleistung wollen. Da muß man sich dann auf gemeinsame Lösungen einigen. Es kann ja durchaus auch so sein, daß jeder mal stundenweise die vollen 11 kW nutzen kann. In vier Stunden bekommt man immerhin 44 kWh geladen, die für mehr als 200 km reichen.

  • Den Aufwand für Erweiterungen wie ein Lademanagement tragen dann auch alle Nutzer, nicht nur der "Neue".

    Ich bekomme meine WB hoffentlich Ende September und weiß heute schon, dass wenn es mehr werden, auf mich weitere Kosten zukommen. Das Prinzip "first come, first serve" gilt hier nicht ... Nachzügler müssen berücksichtigt werden, so hatte mir das mein Verwalter gesagt.

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  • Den Aufwand für Erweiterungen wie ein Lademanagement tragen dann auch alle Nutzer, nicht nur der "Neue".

    Das könnte evt. der "Haken" sein. So, wie ich das geänderte WEG-Gesetz verstanden habe, können sich die Eigentümer gesamthaft nicht gegen die Installation von Wallboxen sperren, sehr wohl aber gegen die Aufteilung der zusätzlichen Kosten, z.B. für die Hausinstallation. Das müssten dann die Nutzer der Wallboxen alleine tragen. Siehe auch hier:


    Elektroauto zuhause laden: Rechtsanspruch auf Ladestation (deurag.de)

  • das meinte ich mit Nutzer ... alle, die einen Nutzen vom Lastmanagement haben, also alle WB-Besitzer.

    Wenn jemand keine WB hat kann ihm das egal sein, sein Hausanschluss ist quasi nicht betroffen, wer eine Lastmanagement benötigt zahlt dafür.


    Ich denke wir meinen dasselbe :)

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  • Moin,

    ggf. wäre es wesentlich einfacher (und preiswerter), ein "Lademanagement" mit den beiden anderen Nutzern der Ladepunkte hinsichtlich eines Nutzungs-Zeitplanes zu vereinbaren. Eine evtl. nachträgliche Beteiligung an den bisherigen Errichtungskosten könnte ein guter "Türöffner" sein.

    Drei Nutzer an zwei Ladepunkten, das sollte so schwierig nicht sein.

    Dort schon nachgesehen ? ---> Forums-WIKI


  • Alles richtig bezüglich Lastmanagement.

    Die deutschen Rechtsvorschriften werden ihm in der Schweiz aber nicht allzu viel bringen (siehe Signatur des TO). ?

  • Alles richtig bezüglich Lastmanagement.

    Die deutschen Rechtsvorschriften werden ihm in der Schweiz aber nicht allzu viel bringen (siehe Signatur des TO). ?

    Ok, Problem erkannt. Welche Lösungsvorschläge können wir unterbreiten?


    Unser Mitglied muss mit der Hausverwaltung bzw. der Eigentümergemeinschaft verhandeln. Wie würdet Ihr vorgehen?


    - Was wäre Eure Strategie?

    - Was könnte unser Mitglied anbieten?

    - Wie kann ein gemeinsamer Nutzen herausgestellt werden? (Wo ist der Win-Win)


    Ich finde das höchst spannend

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  • Wir haben in den 80er Jahren unsere Autos in der TG der Wohnanlage untergestellt.

    Die Einstellplätze waren nummeriert aber nicht zwingend einer Wohneinheit zu geordnet.


    In diesem Fall sollte man sich an seine Nachbarn/Eigentümer wenden, und die Plätze zu tauschen,

    so das eine Mitbenutzung der Boxen möglich ist.


    Ggf. versuchen eine „Ladegemeinschaft“ zu gründen, und die Kosten teilen.

    Wenn man nicht laden braucht stellt man sich auf einen freien Platz der Gemeinschaft.


    Wenn der gute Wille aller Beteiligten vorhanden ist, könnte es so funktionieren.8)

    80er Sportline, Rot, mit etwas Zubehör, einem TakeOff am Haken und PV auf dem Dach.

  • Ja, interessant ist der Fall schon.

    Man könnte versuchen, erstmal mit den beiden vorhandenen E-Fahrern ins Gespräch zu kommen. Das aber nur, um Stimmung und Meinungen zu erfassen.

    Die Hausverwaltung hat den Lösungsweg ja schon vorgezeichnet. Man könnte versuchen herauszufinden, ob es weiteren Bedarf an Ladesäulen im Haus gibt. Damit könnte man den Druck erhöhen, falls sich die Umsetzung hinzieht. Ein Lademanagement würde dann gleich für mehrere weitere Boxen installiert werden.

    Evtl. hat das auch Einfluss auf die auszuwählenden technischen Komponenten.

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