Ich sehe wieder mal das Problem nicht?
Der Gesetzgeber (UN, EU) sieht es so vor, das KBA genehmigt und der Rest der Republik muss damit leben.
Ich weis nun nicht wie Laut der Enyaq ist, aber laut Wikipedia:
Die Untergrenze für das AVAS-Geräusch liegt bei einem Schalldruckpegel von 56 dB(A), gemessen in einem Abstand von 2 m senkrecht zur Fahrtrichtung.
Das entspricht in etwa dem Geräuschpegel eines Kühlschranks. Das AVAS darf nicht lauter sein als 75 dB(A).
Aus eigenem Erleben,
ich bin zwei Jahre vor meiner Pensionierung wegen mangelndem Hörvermögen aus dem Betriebsdienst in der Innendienst versetzt worden,
kann ich sagen ohne AVAS geht es nicht.