Habe ich jetzt auch mal gemacht.

Deutschland: Erfahrungen? Welche Tarife, Ladeapps oder haptische Ladekarten werden benötigt?
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Ich habe nicht gekündigt, bezahle pro Monat 5,99 € und kann jederzeit den Tariv wechseln, was wir im Mai auch tun werden, da Langstrecken vorgesehen sind.
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Gerade die Antwort bekommen:
Lieber App Anwender, vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Ladekarte kann nur einmalig einem Zahlungsprofil zugeordnet werden. Daher ist eine erneute Aktivierung auf einem anderen Zahlungsprofil nicht möglich. Viele Grüße, Ihr EnBW mobility+ Team.
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Wann und warum muss man das Zahlungsprofil ändern?
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Die Antwort an mich:
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Kann man als Nachfrage in der App nicht auf die Rückmeldung hin stellen. Es ist keine weitere Nachricht möglich, man muss eine neue Anfrage machen.
Edit: nicht nur die Tarife sind schlecht geworden, auch die App ist es. Ich kenne keine andere App, bei welcher sowas nötig ist.
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Eine Farce, aber ich habe jetzt noch auf die bekannte Bestätigungsmail geantwortet und nach dem Vorgehen zum Weiternutzung der Ladekarte gefragt. Just for fun.
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Sorry, aber ich habe jetzt irgendwie den Kontext verloren.
Über welchen Anwendungsfall reden wir jetzt konkret? Wir sollten darüber sprechen, was der Anwendungsfall ist und dann darüber reden, wie man die App bedienen sollte. Sonst laufen wir Gefahr aneinander vorbei zu reden.
Mein Anwendungsfall ist wie folgt. Ich habe ein Zahlungsprofil, eine Ladekarte und den Tarif S ohne Grundgebühr. Jetzt plane ich einen Urlaub und möchte dafür in den Tarif M oder L wechseln. Dazu gehe ich in der App in mein Zahlungsprofil, dann „Mein Tarif“ und da wird mir mein aktiver Tarif S angezeigt. Darunter gibt es den Button „Tarifübersicht“. Dann kommt man in eine Übersicht mit allen verfügbaren Tarifen, als erstes steht dort der Tarif S als aktiver Tarif. Wenn man jetzt nach links wischt, dann kommt der Tarif M, mit einem Button „Tarif wechseln“. Wenn man da drauf drückt, dann wird der Tarif gewechselt und ich bin im Tarif M.
Der Tarif M hat eine Mindestlaufzeit von 30 Tagen. Nach 30 Tagen starte ich die gleiche Prozedur wie oben beschrieben und wechsle wieder zurück in den Tarif S ohne Grundgebühr. Man kann den Wechsel zurück zum Tarif S auch schon vor Ablauf der 30 Tage Mindestlaufzeit in der App anstoßen. Vollzogen wird er dann automatisch nach den 30 Tagen. Man kann auch den Wechsel später als nach 30 Tagen in der App anstoßen. Die Grundgebühr nach den 30 Tagen wird dann tagesscharf, anteilig in Rechnung gestellt.
Man muss doch gar nicht kündigen, man kann doch im Tarif S, ohne Grundgebühr, bleiben, bis wieder der Bedarf eintritt den Tarif M oder L nutzen zu wollen. Und danach geht man wieder auf den Tarif S usw. usw..Das Zahlungsprofil bleibt dabei erhalten und die Ladekarte, die am Zahlungsprofil hängt, bleibt auch aktiv.
Selbst wenn man die nächsten Monate nicht bei EnBW laden möchte, dann kann man doch einfach im Tarif S bleiben, ohne dass irgendwelche Kosten entstehen. Und man hat so die EnBW Karte immer noch als Backup.
Einer Kündigung bedarf es doch nur, wenn ich nichts mehr mit EnBW was zu tun haben möchte.
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Sorry, aber ich habe jetzt irgendwie den Kontext verloren.
Über welchen Anwendungsfall reden wir jetzt konkret? Wir sollten darüber sprechen, was der Anwendungsfall ist und dann darüber reden, wie man die App bedienen sollte. Sonst laufen wir Gefahr aneinander vorbei zu reden.
Mein Anwendungsfall ist wie folgt. Ich habe ein Zahlungsprofil, eine Ladekarte und den Tarif S ohne Grundgebühr. Jetzt plane ich einen Urlaub und möchte dafür in den Tarif M oder L wechseln. Dazu gehe ich in der App in mein Zahlungsprofil, dann „Mein Tarif“ und da wird mir mein aktiver Tarif S angezeigt. Darunter gibt es den Button „Tarifübersicht“. Dann kommt man in eine Übersicht mit allen verfügbaren Tarifen, als erstes steht dort der Tarif S als aktiver Tarif. Wenn man jetzt nach links wischt, dann kommt der Tarif M, mit einem Button „Tarif wechseln“. Wenn man da drauf drückt, dann wird der Tarif gewechselt und ich bin im Tarif M.
Der Tarif M hat eine Mindestlaufzeit von 30 Tagen. Nach 30 Tagen starte ich die gleiche Prozedur wie oben beschrieben und wechsle wieder zurück in den Tarif S ohne Grundgebühr. Man kann den Wechsel zurück zum Tarif S auch schon vor Ablauf der 30 Tage Mindestlaufzeit in der App anstoßen. Vollzogen wird er dann automatisch nach den 30 Tagen. Man kann auch den Wechsel später als nach 30 Tagen in der App anstoßen. Die Grundgebühr nach den 30 Tagen wird dann tagesscharf, anteilig in Rechnung gestellt.
Man muss doch gar nicht kündigen, man kann doch im Tarif S, ohne Grundgebühr, bleiben, bis wieder der Bedarf eintritt den Tarif M oder L nutzen zu wollen. Und danach geht man wieder auf den Tarif S usw. usw..Das Zahlungsprofil bleibt dabei erhalten und die Ladekarte, die am Zahlungsprofil hängt, bleibt auch aktiv.
Selbst wenn man die nächsten Monate nicht bei EnBW laden möchte, dann kann man doch einfach im Tarif S bleiben, ohne dass irgendwelche Kosten entstehen. Und man hat so die EnBW Karte immer noch als Backup.
Einer Kündigung bedarf es doch nur, wenn ich nichts mehr mit EnBW was zu tun haben möchte.
Das ist soweit alles richtig, außer wenn Du während der ersten 30 Tage des Tarifs S nach Wechsel aus L wieder hoch willst in M oder L - das geht erst nach Ablauf der 30 Tages Frist. Früher hat man den Tarif einfach beendet und hatte halt gar kein Abo.
Edith: das könnte bspw. notwendig sein, wenn man halt mal kurzfristig ungeplant auf Strecke will.
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