Hier ist auf der Zulassungsvollmacht ein Kästchen, das man ankreuzen kann.
Da steht sinngemäß „E-Kennzeichen“ für E-Fahrzeuge / für Hybrid-Fahrzeuge gemäß gesetzlicher Regelung.
Reservieren kann man das Kennzeichen als E nicht. Das muss bei der Zulassung entweder in der Vollmacht oder persönlich angegeben werden.