Deutschland: Erfahrungen? Welche Tarife, Ladeapps oder haptische Ladekarten werden benötigt?

  • Was ist denn ein Letztverbraucher? Eine solche Marktrolle gibt es nicht. Meinst Du den Energielieferanten/Vertrieb. Wenn ja, das ist genau das Problem.

    Einfach mal informieren ...

    § 3 EnWG - Einzelnorm

    Enyaq iV 50 – Race-Blau-Metallic – Bestellung: 5/2021 (GF-Leasing – 24 Monate – LF: 0,43) – Auslieferung: 4/2022 – Abgabe: 4/2024

    Enyaq 60 Sportline – Race-Blau-Metallic – Bestellung: 1/2024 (GF-Leasing – 48 Monate – LF: 0,57) – Auslieferung: 3/2024

  • Und wer ist dann der Letztverbraucher?

    Der BEV-Fahrer! Nicht der Ladesäulenbetreiber. Der verkauft die Energie nur weiter.

    Somit müsste die THG-Quote durchgereicht werden an den Ladekunden.

    Founders Edition 80x Arctic Silver I ZOE Intens 52 kWh rot I Smart #1 Premium rot mit schwarzem Dach I WARP2 pro 22kW Wallbox

  • Also, die ursprüngliche Frage war ja, welche Marktrolle z.B. EnBW, Maingau EWE und Co an der Ladesäule einnehmen.


    Mit Letztverbraucher ist in dem Zusammenhang derjenige gemeint, der an einer Ladesäule Strom bezieht, aber nicht der, der an der Ladesäule Strom verkauft. EnBW ist an seiner Ladesäule definitiv nicht der Letztverbraucher, sondern der Energielieferant (im o.g. EnWG Link Punkt 15c), der an der Säule den Strom an die Letztverbraucher verkauft.

    Enyaq 85, Modelljahr 25, Race-Blue, Lounge, Maxx, AHK, Software 5.2


    (Bestellt 07.07.2023) (Produktion KW 33 2024) (Ankunft Händler KW35 2024) (Übergabe am 11.09.24)

    Einmal editiert, zuletzt von HAL01 ()

  • Und das finde ich unmöglich, erst Recht wenn man weiß, wie Tanken im Land funktioniert.

    Tanken ist halt immer teuer, ohne die Möglichkeit durch Abos verbilligte Preise zu bekommen. Wer das alte "Tankstellen-Feeling" beibehalten möchte, kann ja Ad-Hoc per Kreditkarte laden. Die Kartenleser-Pflicht wird ja jetzt umgesetzt.

  • Mit Letztverbraucher ist in dem Zusammenhang derjenige gemeint, der an einer Ladesäule Strom bezieht, aber nicht der, der an der Ladesäule Strom verkauft.

    2018 wusste es das Wirtschaftsministerium noch selbst nicht so genau. Nachlesbar auf S. 2...

  • Mit Letztverbraucher ist in dem Zusammenhang derjenige gemeint, der an einer Ladesäule Strom bezieht, aber nicht der, der an der Ladesäule Strom verkauft. EnBW ist an seiner Ladesäule definitiv nicht der Letztverbraucher, sondern der Energielieferant (im o.g. EnWG Link Punkt 15c), der an der Säule den Strom an die Letztverbraucher verkauft.

    EnWG §3 Nr. 25

    Enyaq iV 50 – Race-Blau-Metallic – Bestellung: 5/2021 (GF-Leasing – 24 Monate – LF: 0,43) – Auslieferung: 4/2022 – Abgabe: 4/2024

    Enyaq 60 Sportline – Race-Blau-Metallic – Bestellung: 1/2024 (GF-Leasing – 48 Monate – LF: 0,57) – Auslieferung: 3/2024

  • EnWG §3 Nr. 25

    Und dazu ergänzend aus dem obigen Link:


    "Dem steht auch nicht entgegen, dass die Ladesäulen nach § 3 Nr. 25 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), § 2 Nr. 8

    Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) und § 1a Abs. 2 Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV) selbst als

    Letztverbraucher eingeordnet werden. Denn diese Begriffsbestimmungen definieren zugleich den Letztverbraucher

    grundsätzlich als natürliche oder juristische Person, die Energie für den eigenen Verbrauch bezieht. Damit ist die

    „natürliche Person“ in Form des Ladesäulennutzers, der Energie für den eigenen Verbrauch kauft, unzweifelhaft

    Letztverbraucher im Sinne der vorgenannten Regelungen. Man kann im Ergebnis von einem Letztverbraucher hinter

    der als „Letztverbraucher“ definierten Ladesäule sprechen. Diese Auslegung wird zusätzlich dadurch gestützt, dass

    „Leitungsgebundenheit“ eine durchgehende Leitungsverbindung zwischen Erzeugung bzw. Gewinnung über die Ver-

    teilung bis zum Letztverbraucher voraussetzt (vgl. § 3 Nr. 14 EnWG). Diese durchgehende Leitungsverbindung stellt

    der Nutzer durch das Anschließen seines Fahrzeugs an die Ladesäule her und bezieht damit Strom, den er unmittel-

    bar für das Aufladen seines Elektrofahrzeuges entnimmt (siehe auch BT-Drucksache 18/7555 Begründung zur Ände-

    rung von § 2 Ziffer 8 MsbG im Gesetzentwurf zur Digitalisierung der Energiewende)."

  • Teile der Diskussion bereiten mir Kopfschmerzen 🤕. Zeigen aber auch ganz gut und deutlich wie kompliziert das Gemengelage ist und ein „Schuldiger“ bzw Verursacher gar nicht so leicht zu identifizieren ist.

    Seit 2021 ID.3 PRO Performance.

    Skoda Enyaq RS SUV - Moon Weiß, 20", Leder-Suite, volle Hütte

    • Bestellt: 10.11.2023
    • Produktionsdatum: 26.08.2024
    • Vor. Auslieferung: KW38/39
  • Seien wir doch mal ehrlich, im Grunde wissen wir doch wo der Schuldige sitzt. Das ist der, der das Gesetz geschrieben hat. Und der hat das geschrieben wo wahrscheinlich grad mal 10 Ladesäulen ind Deutschland gestanden haben. Der nächste der das dann anfasst ändert es nur oder fügt Klauseln und Ausnahmen hinzu, statt einfach mit einem neuen weißen Blatt Papier anzufangen und es dann richtig zu machen. Also wird an einem vorhanden Gesetz rumgemurkst und nochmals rumgemurkst. Und die Ladesäulenbetreiber haben Juristen die das dann auf Grauzonen untersuchen und genau da dann reinstechen und für sich den Nutzen ziehen....und mal ehrlich, wären wir der Ladesäulenbetreiber, würden wir das genauso machen. Die schauen wo sie ihr Geld einnehmen können und nutzen jede kleine Lücke und Schlupfwinkel dafür aus

    www.nature-wallpaper.de


    Bestellt (6/2022): Skoda Enyaq Coupe RS, Race Blau, fast Vollausstattung (außer Memory-Sitz Beifahrer, Area View und AHK)

    Liefertermin: ULT 8/2023. Herstellungswoche: KW16/23 KW22/23 KW20/23 (Stand 27.03.23), KW21/23 (Stand 17.4.23), KW 24/23 (Stand 5.5.23), im Trichter, KW 26/23 (Stand 5.6.23), auf dem Weg zum Händler, Übergabe KW32/33 (Stand 24.7.23) 1. September 2023

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