Deutschland: Erfahrungen? Welche Tarife, Ladeapps oder haptische Ladekarten werden benötigt?

  • Bei der Arbeit geht. Hier sind 6 Ladepunkte. Natürlich öffentlich. Mein Arbeitgeber stellt keine Ladesäulen hin, weil die meisten Gebäude auf Miete laufen und potentiell nicht wirtschaftlich für ihn ist. Also bringt nicht mehr Kunden/Umsatz.

    Frage wäre, ob der Vermieter nicht aktiv werden kann/muss.
    Ab 2025 gilt eine Ladesäulenpflicht bei mehr als 20 Stellplätzen.

    Aber auch davon unabhängig: Ein Mietobjekt gewinnt doch an Attraktivität, je besser die Ausstattung. Dazu zählt neben Klimatisierung, Sanitäranlagen, Stellplätzen eben auch die Möglichkeit zum Laden von E-Autos.

  • [...] Evtl. kommt noch die Shell Recharge demnächst dazu. Da sind die Konditionen ja auch nicht ganz so verkehrt. [...]

    Da hab ich bei den neuen Preisen auch reflexartig ein Konto angelegt und mir eine Karte zuschicken lassen. Im Nachhinein frage ich mich, ob ich die jemals benutzen werden und wenn ja, ob eine Registrierung vor Ort im Fall der Fälle nicht gereicht hätte, aber ja, die Preise da sind gerade echt ok.

    Enyaq Coupe RS in Mamba-Grün :S
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  • Frage wäre, ob der Vermieter nicht aktiv werden kann/muss.
    Ab 2025 gilt eine Ladesäulenpflicht bei mehr als 20 Stellplätzen.

    Aber auch davon unabhängig: Ein Mietobjekt gewinnt doch an Attraktivität, je besser die Ausstattung. Dazu zählt neben Klimatisierung, Sanitäranlagen, Stellplätzen eben auch die Möglichkeit zum Laden von E-Autos.


    Ich hab mir das gerade mal durchgelesen... das klingt wie ein zahnloser Tiger. Das ist so wischiwaschi geschrieben... selbst wenn der AG dann Ladesäulen aufbaut, muss er noch lange nicht den Mitarbeitern gestatten, die privaten E-Autos zu laden. Und selbst wenn, kann er auch einfach 1Euro/kWh aufrufen.


    Mal sehen, was da wirklich passiert, dass dann jeder beim AG laden kann sehe ich aber noch nicht.

  • Bei Nicht-Wohngebäuden ist eine weitere Veschärfung bis 2027 vrogesehen (https://www.elektromobilitaet.nrw/infos/geig/).


    Als juristischer Laie würde ich dreist argumentieren:

    Wenn keine Ladeinfrastruktur zur Verfügung steht, kann ich entweder die Gesamtkosten oder den Differenzbetrag (Wallbox: 30ct, EnBW Adhoc: 89ct) dem Vermieter in Rechnung stellen.



    Frage ist halt, ob man nicht durch ein freundlichen Gespräch mit dem Hinweis auf das Bußgeld mehr erreicht.

  • Und es wird Übergangsfristen geben, die dann gestreckt werden wegen Netzausbau etc…

    Es gibt nämlich auch Firmen, die wollen Ladesäulen aufbauen (oder die vorhandenen erweitern), und der Netzbetreiber zeigt denen eine lange Nase: In den nächsten 5 Jahren können wir Dir keine zusätzlichen 200 kW für Deine geplanten 30 Ladepunkte bereitstellen. Dann musst Du Deine Maschinenhallen drosseln….

    Und da nutzt es auch nichts, wenn es da irgendwo eine Vorschrift, ein Gesetz oder sonstwas gibt.

    Die Realität sieht leider anders aus. Viele Industriegebiete sind lastmäßig an der Grenze. Dann kommt noch ein (oder zwei) HPC am Baumarkt dazu, und das war‘s dann für die Pläne der ansässigen Firmen. Und diese Belastungsgrenzen kann man skalieren: Industriegebiet-Stadt-Region.

    So viele Firmen gibt es gar nicht, die in kurzer Zeit diesen Engpass lösen können.


    Gesetze kann man in Wolkenkuckucksheim erlassen, Strafkataloge erstellen etc. Löst das den Engpass beim Ausbau des Verteil- und Versorgungsnetzes?

    Wer soll die ganzen Straßen aufreißen, um da Netzkapazität zu schaffen? Die Firmen drehen nicht Däumchen, und warten auf Aufträge. Die sind über Monate und Jahre ausgebucht.


    Bei uns hat ein LKW im Frühjahr den Straßenverteiler zerlegt. 2 von 3 Phasen tot. Zum Glück unsere „Kühlschrank- und EDV-Phase“ nicht :) . Der Energieversorger brauchte 3 Tage für eine Notfallreparatur, und 8 oder 9 Wochen, um den Verteiler zu erneuern.

    Ein Wohnugsbauunternehmer kann nicht mal eben so zum Tiefbauer werden, und Kabel versenken.


    Das schöne Gesetz nutzt einem also heute und die nächsten 3-5 Jahren genau gar nichts.

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  • Wo stehen da Bußgelder, oder das Recht, Preisdifferenzen einzufordern?

    Da sagt Dir dann der Vermieter (obwohl Du oben von Nicht-Wohngebäuden sprichst): „Bei mir würde der Strom 1,50 je kWh kosten. Dann bekommt er also Geld von Dir, wenn Du günstiger lädst, nicht bei ihm?


    Bei neuem Wohngebäuden wird die Leitung gelgt, und gut ist. Der Rest ist Sache des Nutzers. Nicht des Vermieters.


    Ladepunkte sind ja kaum vorgeschrieben (1 Ladepunkt ab einer gewissen Größe), nur die Leitungsinfrastruktur.

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  • Wo stehen da Bußgelder, oder das Recht, Preisdifferenzen einzufordern?

    Da sagt Dir dann der Vermieter (obwohl Du oben von Nicht-Wohngebäuden sprichst): „Bei mir würde der Strom 1,50 je kWh kosten. Dann bekommt er also Geld von Dir, wenn Du günstiger lädst, nicht bei ihm?


    Bis zu 10.000 € Bußgeld von staatlicher Seite.

    § 15 GEIG - Einzelnorm


    Als Mieter kürze ich dann halt den Mietzins für den Mangel.

  • Dann kürze doch mal. Bei Neubau oder großen Renovierungen muss die Leitungsinfrastruktur gelegt werden. Mehr nicht. Also eine „Stegleitung“ (Abzweige werden nach Bedarf eingebaut) in der Tiefgarage reicht grundsätzlich aus. Das Gesetz sagt nicht, 6 (oder 2,5 bei kurzen Wegen) Quadratmillimeter vom Stellplatz bis zu Deinem Zähler.

    Übrigens nur die Leitungen. Keine Wallbox. Die Kosten dafür trägt dann der Nutzer. Also Du. Und im MFH mit „Stegleitung“ dann eine lastmanagementfähige Gesamtlösung. Die auch nicht Du als „Erster“ Nutzer festlegst. Und dann ist es auch nix mit dem eigenen Stromtarif, sondern ein Dienstleister berechnet Dir den Strom.

    Was dann deutlich mehr kostet, als ein einfacher Ladeziegel.

    Und das sagt nichts darüber aus, was Du dann über diese Leitungen „ziehen“ kannst, wenn der Netzanschluss das nicht hergibt.

    Das ist schon bewusst ziemlich weich geschrieben.

    Wo ist denn da der Mangel, wegen dem Du kürzen willst? Altbau: Selber kümmern. Neubau: Eine Leitung muss liegen. Fertig.

    Es reichen sogar Leerrohe oder Kabelträger etc. als Leitungsinfrastruktur. Steht so im Gesetz. Es steht auch drin, dass eine „Laderegelung“ möglich sein muss. Und ein Lastmanagement über mehrere Einzelzähler ist durchaus herausfordernd. (Aber nicht unmöglich, nur aufwändig). Da die Gesamtlast des Gebäudeanschlusses auch maßgebend ist.


    Und die Bußgelder bei Nicht-Wohngebäuden werden dann vor Gericht verhandelt, wenn sich der Parkplatz-Betreiber zwar bemüht, aber der Netzbetreiber nicht mitspielt.

    Das ist für den Bestand bis zum 1.1.25 niemals flächendeckend realisierbar. Auch nicht nur eine Ladesäule. Und damit dürfte das Bußgeld recht schnell kassiert werden vom Gericht.



    Aber wir sollte wieder zurückkehren zu den nötigen Ladeapps und Karten.

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  • Hallo wo oe,

    in Österreich kannst Du an Ionity Säulen mit Wallet Special Visa mit Moovility um 39 ct pro kWh laden ohne Grundgeb.

    lg

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